Klage erfolglos: Weiter keine Videoübertragung im NSU-Prozess
Karlsruhe/München (dpa) - Es bleibt vorerst dabei: Der NSU-Prozess wird trotz des enormen Medienansturms nicht per Video in einen weiteren Saal übertragen. Nebenkläger sind mit ihrem Versuch gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht eine solche Übertragung zu erzwingen.
Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Begründung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Prozess gegen die rechtsextreme Terrorzelle soll am 6. Mai in München beginnen.
Im Beschluss der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts heißt es, die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend dargelegt, warum sie selbst unmittelbar in ihren eigenen Grundrechten verletzt sein könnten. „Sie machen nicht geltend, selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit“, so das Gericht. Eine Beschwerdebefugnis sei also nicht ersichtlich (Az. 2 BvR 872/13).
Die Nebenkläger - die Hinterbliebenen des Kasseler NSU-Opfers Halit Yozgat - hatten angesichts des enormen öffentlichen Interesses für den Prozess erzwingen wollen, dass das Verfahren in mindestens einen Nebenraum übertragen wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) nicht geplant - aus Furcht, einen Revisionsgrund zu schaffen.
Im Gerichtssaal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer. Nach dem Streit um das erste Akkreditierungsverfahren hatte das OLG den Prozessauftakt auf den 6. Mai verschoben und entschieden, dass die 50 festen Presseplätze im Gerichtssaal nun verlost werden. Beim ersten Mal waren diese nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben worden; türkische Medien waren leer ausgegangen.
Auf die Beschwerde einer türkischen Zeitung hin entschied das Bundesverfassungsgericht dann aber, dass es in dem Prozess um die Morde und Anschläge des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) einige fest reservierte Plätze für türkische Medien geben muss. Acht der zehn Mordopfer hatten türkische Wurzeln.
Eine Videoübertragung in einen zweiten Saal war schon wochenlang diskutiert worden. Auch mehrere ehemalige Verfassungsrichter sprachen sich dafür aus. Andere Juristen dagegen warnten. Auch der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, äußerte Bedenken: „Die rechtlichen Fragen einer solchen Übertragung sind hochschwierig.“
Der Anwalt Alexander Kienzle, dessen Kanzlei die Hinterbliebenen Yozgats vertritt, hatte dagegen argumentiert: „Wir sind der Überzeugung, dass die 100 Sitzplätze nicht ausreichen, um eine angemessene Öffentlichkeit im Gericht herzustellen.“
Das OLG teilte am Donnerstag mit, dass bei der Verlosung der festen Presseplätze der frühere SPD-Spitzenpolitiker Hans-Jochen Vogel als Zeuge anwesend sein wird. Die Lose zieht am kommenden Montag (29. April) der Münchner Notar Dieter Mayer - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Anwesend ist neben dem Notar und Vogel nur ein Protokollant. Vogel war in seiner politischen Karriere unter anderem Münchner Oberbürgermeister, Bundesminister und SPD-Vorsitzender. Er hat sich auf Wunsch des Notars als Zeuge zur Verfügung gestellt.
Diesmal gibt es bei den Presseplätzen drei verschiedene Kontingente: für Nachrichtenagenturen (5 Plätze), ausländische Medien (10 Plätze) und inländische Medien (35 Plätze) - wobei es jeweils nochmals Untergruppen etwa für Fernsehen oder Tageszeitungen gibt.
Wie viele Medien sich beworben haben, war auch am Donnerstag noch unklar. Die Auswertung der Akkreditierungsgesuche dauerte laut OLG noch an. Spekuliert wird aber, dass es um ein Vielfaches mehr sind als im ersten Verfahren - damals waren es laut OLG 129 Medien. Die Ergebnisse der Auslosung sollen dann am Montagnachmittag um 14.30 Uhr auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben werden.