Klage zu kommunalen Jobcentern überwiegend gescheitert
Karlsruhe (dpa) - Mehrere deutsche Landkreise sind mit ihrer Jobcenter-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht größtenteils gescheitert. Dabei geht es um die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit sowie um die Finanzkontrolle kommunaler Jobcenter durch den Bund.
Demnach muss es kein neues Verfahren um die Zulassung kommunaler Jobcenter geben. Die Verfassungsrichter wiesen die Klage von 15 Landkreisen und der Stadt Leverkusen am Dienstag ganz überwiegend ab, weil sie in der geltenden Rechtslage überwiegend keine Verletzung von kommunalen Rechten sahen (Az: 2 BvR 1641/11).
In der Regel betreiben Arbeitsagenturen und Kommunen die Jobcenter gemeinsam. Abweichend davon dürfen bundesweit 108 Kommunen Langzeitarbeitslose in Eigenregie - also unabhängig von der Arbeitsagentur - betreuen.
Die Kläger waren 2011 beim bislang letzten Bewerbungsverfahren für kommunale Jobcenter nicht zum Zuge gekommen. Sie wollten als „Optionskommunen“ zugelassen werden und sahen deshalb ihre vom Grundgesetz garantierten kommunalen Rechte verletzt. Die Richter gaben ihnen nur Recht hinsichtlich der Hürden, die der Bund für einen Zulassungsantrag eingebaut hatte.