Koalition legt Entwurf für Oppositionsrechte vor
Berlin (dpa) - Die auf 20 Prozent der Mandate im Bundestag geschrumpfte Opposition soll nach dem Willen der großen Koalition zusätzliche Befugnisse erhalten. Der Entwurf von Union und SPD sieht eine Änderung der Geschäftsordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der laufenden Wahlperiode vor.
Der Antrag liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.
In dem Vorschlag finden sich zahlreiche Forderungen aus einem Gesetzentwurf von Linken und Grünen. Danach soll der Opposition unter anderem die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen gegeben werden. Nicht vorgesehen ist in dem Entwurf allerdings die Möglichkeit zur Überprüfung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht. Die Opposition verlangt hierfür eine gesetzliche Garantie.
Hintergrund ist, dass im Grundgesetz, einfachen Gesetzen und in der Geschäftsordnung für zahlreiche Minderheitenrechte eine Zustimmung von 25 Prozent der Abgeordneten vorgesehen ist. Da die Opposition diese Stimmenanzahl nicht erreicht, kann sie die Rechte nicht wahrnehmen. Linke und Grüne hatten deshalb die Änderung mehrerer Gesetze und der Geschäftsordnung des Bundestags vorschlagen. Ihre Entwürfe sollen an diesem Donnerstag im Plenum beraten werden.