Koalition will Abgeordnetendiäten reformieren und erhöhen
Berlin (dpa) - Nach jahrelanger Debatte will die große Koalition die Abgeordnetendiäten umfassend reformieren und dabei erhöhen. Die Diäten sollen in zwei Schritten um je 415 Euro auf das Gehalt eines Bundesrichters von 9082 Euro steigen.
Danach soll es automatische Erhöhungen geben.
Außerdem sollen nach langem Hin und Her die Regeln gegen Abgeordnetenbestechung verschärft werden. Das sehen Gesetzentwürfe vor, die die Fraktionsvorstände von Union und SPD am Montag billigten. Sie lagen der Nachrichtenagentur dpa vor.
Ab Juli soll die Entschädigung der Abgeordneten von 8252 auf 8667 Euro angehoben werden. Das wäre ein Plus von fünf Prozent. 2015 solle der zweite Schritt folgen - ein Plus um weitere 4,8 Prozent. Die Entschädigungen waren zuletzt Anfang 2013 angehoben worden. In diesem Jahr kostet die Erhöhung 1,7 Millionen Euro mehr, für das Jahr 2015 rechnet die Koalition mit 3,5 Millionen Euro zusätzlich.
Von 2016 an sollen die Diäten an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden. Sie sollen dann jeweils zum 1. Juli auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt berechneten Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland steigen. Ab der nächsten Legislaturperiode solle der Bundestag über die Beibehaltung der automatischen Erhöhung abstimmen. Abstimmungen über jede einzelne Erhöhung sollten damit entfallen.
Die Pläne orientieren sich an Empfehlungen einer vom Ältestenrat des Parlaments eingesetzten Kommission. Die Experten unter Vorsitz des früheren Justizministers Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) legten ihren Bericht vergangenen März vor.
Geplant ist auch, den Vorsitzenden von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen künftig eine Zulage zu zahlen. Sie sollen einen Zuschlag von 15 Prozent der Diäten bekommen. Bisher erhalten nur der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter Amtszulagen.
Gekürzt werden soll bei den Pensionen. Der Höchstsatz solle von 67,5 Prozent der Diät nach 27 Mandatsjahren auf 65 Prozent sinken. Die Möglichkeit des früheren Pensionseintritts schon mit 57 Jahren solle abgeschafft werden. Stattdessen sollten Abgeordnete ab kommender Legislaturperiode frühestens mit 63 in Pension gehen können.
Schon seit Ende der 70er Jahre gilt nach dem Abgeordnetengesetz die Bezahlung von Bundesrichtern oder Bürgermeistern kleinerer Städte als Zielgröße für die Diäten. Sie wurde bisher aber nicht erreicht.
Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung sind Voraussetzung für die seit Jahren ausstehende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.
Künftig soll gelten: Wer als Abgeordneter oder Ratsmitglied einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder Dritte fordert und dafür im Rahmen seines Mandats Handlungen im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt, soll mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können.
Nicht als Vorteil soll etwa die Annahme von gesetzlich erlaubten Parteispenden gelten. Bisher macht sich ein Abgeordneter nur strafbar, wenn er seine Stimme bei einer konkreten Abstimmung „verkauft“. Union und FDP hatten eine Verschärfung noch im April vergangenen Jahres mit dem Argument verhindert, dass es mangels nennenswerter Fälle keinen Handlungsbedarf gebe.
Die Fraktionsvorsitzenden von Linken und Grünen wurden laut Koalition über die Vorhaben informiert. Die „Bild“-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.