Konferenz: Minister wollen Ärzte-Fachchinesisch verbannen
Die Gesundheitsminister der Länder haben nach ihrer Konferenz in Düsseldorf ein Fazit gezogen. Ein Überblick.
Düsseldorf. Ab 2019 soll jede neu geschaffene Pflegestelle in deutschen Krankenhäusern voll finanziert werden. Das bedeute, dass „das Geld für jede Stelle — seien es 80.000, 100.000 oder 50.000 — da ist“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum Abschluss der Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf.
Das dementsprechende Gesetz werde Spahn nächste Woche vorlegen. Außerdem müsse zusammen mit Verbänden und Gewerkschaften geprüft werden, wie der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden kann. Laut der Gewerkschaft Verdi fehlen bundesweit 80.000 Pfleger an Krankenhäusern. Alleine in NRW seien es 35.000. Das ist laut Verdi jeder fünfte Arbeitsplatz in den Krankenhäusern. In Deutschland sei eine Pflegekraft im Tagesdienst für zehn Patienten zuständig, in den Niederlanden seien es laut einer Studie fünf. Die Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf war von lautstarken Protesten begleitet worden.
Eine Forderung war eine gesetzliche Regelung für einen Personalschlüssel, der sich an der Anzahl der Patienten orientiert. Gemeinsam mit den Ländern müsse über „Personaluntergrenzen“ beraten werden, erklärte Spahn. Die Krankenhäuser, „die mit System“ zu wenig Pflegepersonal haben, müssten das in Zukunft ändern oder „aus der Patientenversorgung raus.“ Weitere Themen der Gesundheitskonferenz im Überblick:
Patienten sollen in Zukunft verständlicher informiert werden. Über Fragen verschiedener Behandlungen und deren Erfolgschancen müsse „in einer einfachen Sprache“ aufgeklärt werden, forderte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Bei einer Entlassung aus einem Krankenhaus müsse es „Patientenbriefe“ geben, „die ein normaler Mensch ohne die Übersetzung eines Arztes verstehen kann“, sagte Laumann. Außerdem sollen Patienten leichter auf ihre Daten zugreifen können. Laumann könne sich etwa vorstellen, dass in Zukunft die eigene Patientenakte auf dem Smartphone eingesehen werden kann.
Laut bisheriger Rechtsprechung muss ein Patient zweifelsfrei nachweisen können, dass ein Fehler bei einer Behandlung gemacht wurde, um Schadenersatz oder Schmerzensgeld erstreiten zu können. „Das ist für einen normalen Patienten fast unmöglich“, sagte Laumann. Man müsse zu einem anderen Rechtsbegriff kommen. Eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ sei leichter nachweisbar. Außerdem erwarte Laumann, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder bei diesen Fragen stärker unterstützen. Sie seien bereits dazu verpflichtet, es sei aber nicht ihre „Kernkompetenz“.
Die Konferenz rief auch zu einer neuen Debatte über die niedrige Anzahl der Organspenden auf. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) erinnerte daran, dass 2017 ein Tiefstwert erreicht wurde — es gab laut Deutsche Stiftung Organtransplantation nur 797 Spender bundesweit. Die Gesundheitsminister hätten einen Antrag auf eine bessere Finanzierung auf den Weg gebracht. „Die Krankenhäuser sollen alle bei der Entnahme von Organen anfallenden Kosten ersetzt bekommen“, sagte Prüfer-Storks. Die Bundesregierung solle das Transplantationsgesetz ändern. Nach einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sehen 84 Prozent der Deutschen Organspenden „eher positiv“. Demgegenüber besitzen laut der Studie aber nur 36 Prozent einen Organspendeausweis. Die Gesundheitsminister forderten, dass der Bundestag, sich mit zwei Lösungsansätzen befasst: Bei der „Widerspruchslösung“ wird eine Zustimmung zur Organspende vorausgesetzt, solange nicht widersprochen wird.
Bei einer „Entscheidungslösung“ könnte eine verbindliche Entscheidung bei der Beantragung des Personalausweises oder des Führerscheins verlangt werden. Außerdem solle es pro 100 Krankenhausbetten einen Transplantationsbeauftragten geben, der sich nur um das Thema kümmert. Weiterhin sollen die Länder auch darüber informiert werden, aus welchen Gründen Organspenden nicht erfolgen.