Krankenkassen bohren bei Zahnärzten nach
Die Krankenkassen wollen künftig auch den Teil des Honorars überprüfen, den der Patient privat bezahlt.
Berlin. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen Zahnarztrechnungen künftig stärker kontrollieren. „Da muss genau hingeschaut werden, dass es nicht zu überhöhten Rechnungen kommt“, sagte der Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Florian Lanz. „Viele Versicherte klagen, dass es zu teuer ist.“
Die gesetzlichen Krankenkassen fordern, auch den Teil der Rechnung prüfen zu dürfen, den die Versicherten aus eigener Tasche zahlen müssen. „Wir wollen endlich Transparenz bei den Zahnarztrechnungen“, sagte der GKV-Vizevorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg. „Die Kassen bezahlen den Festzuschuss, aber die tatsächliche Rechnung, die der Patient für den privaten Anteil erhält, sehen sie nie.“
GKV-Sprecher Lanz sagte: „Es geht weniger um Unregelmäßigkeiten im Sinne von Betrug. Das wollen wir den Zahnärzten gar nicht unterstellen. Würden die Kassen regelmäßig erfahren, was mit den Rechnungen passiert, dann würden die Zahnärzte sich zweimal überlegen, ob in dem konkreten Fall wirklich eine höhere Rechnung angemessen ist.“
In einem weiteren Schritt streben die Kassen einen eigenen Preiskatalog für die Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten an. Lanz sagte: „Wenn wir die Preise mit den Zahnärzten aushandeln würden, dann würde es bestimmt billiger, als wenn ein Versicherter alleine in der Praxis mit dem Zahnarzt sitzt und ihm faktisch ausgeliefert ist.“
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) reagierte empört. KZBV-Vorstandschef Jürgen Fedderwitz sagte: „Die Krankenkassen haben ihre Ausgaben für die zahnmedizinische Betreuung der Versicherten über die Jahre immer weiter zurückgefahren. Jetzt wollen sie ihre Leistungsschwäche kompensieren, indem sie Behandlungen kontrollieren, die sie gar nicht bezahlen. Das nenne ich Chuzpe.“
Gregor Bornes von der Unabhängigen Patientenberatung begrüßte den Vorstoß der Kassen. Bisher würden Patienten mit der Überprüfung der Rechnungen weitgehend allein gelassen. dpa/PK