Schweizer Steuerstreit: Notar unter Geldwäsche-Verdacht
Schweizer Behörden geben Staatsanwaltschaft Hinweise.
Düsseldorf. Der Steuerstreit um die vom Land NRW angekaufte CD mit Bankdaten der schweizerischen Credit Suisse hat eine neue Dimension erreicht: Auch ein deutscher Notar aus dem deutsch-niederländischen Grenzgebiet ist ins Visier geraten.
Schweizer Ermittler gaben der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf den Hinweis, der Notar habe sich nach deutschem Recht möglicherweise der Geldwäsche und der Urkundenfälschung strafbar gemacht.
Hintergrund: Der Notar war Mittelsmann beim Ankauf der gestohlenen Steuersünder-Datei und hatte die Überweisung der 2,5 Millionen Euro aus der Landeskasse vermittelt. Das Geld war für einen österreichischen Mittelsmann und einen Schweizer Credit-Suisse-Mitarbeiter bestimmt, der die Daten von Februar 2008 an aus der Bank gestohlen hatte.
Das Geld hatte der Notar nach Informationen unserer Zeitung auf Konten bei einer Bank in Prag, einer Sparkasse im österreichischen Vorarlberg und einer Sparkasse in Baden-Württemberg weitergeleitet.
Um dem Österreicher die Anlage eines Teils des Kaufpreises in Österreich zu ermöglichen, habe der Notar „bewusst einen falschen Zahlungsgrund“ genannt und eine Erbschaft vorgetäuscht, heißt es nun im Rechtshilfeersuchen der Schweizer Bundesanwaltschaft an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.
Wörtlich heißt es im Rechtshilfeersuchen: „Da die Tathandlung nicht in der Schweiz erfolgte, (. . .) ist keine Strafbarkeit nach schweizerischem Recht gegeben. Hingegen scheint oben beschriebenes Verhalten in Deutschland strafbar zu sein, weswegen wir Ihnen hiermit die entsprechende Tathandlung zur Anzeige bringen.“
Ein Sprecher der Düsseldorfer Behörde bestätigte am Dienstag gegenüber unserer Zeitung den Vorgang. Rechtsverstöße des Notars habe man allerdings nicht erkennen können: „Wir haben das sorgfältig geprüft und sehen keinen Anlass zu strafprozessualen Maßnahmen.“
Diese Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft ist allerdings nicht unumstritten. Ein renommierter Düsseldorfer Strafverteidiger kommentierte die Aussage am Dienstag hämisch mit: „Das würde ich auch sagen, wenn ich andernfalls meinem Dienstherren rechtswidriges Handeln bescheinigen müsste.“ Und ein Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf nannte dies eine „interessante Rechtsauffassung“.
Der betroffene Notar, der nach Notar-Gebührenordnung für die Überweisung des Geldes mindestens 6200 Euro Gebühren erhalten hat, war für unsere Zeitung am Dienstag nicht erreichbar. Laut seinem Büro befindet er sich im Auslandsurlaub — nicht in der Schweiz, sondern in Spanien.