Linke: Hartz-IV-Korrekturen teils verfassungswidrig
Halle (dpa) - Die Linkspartei hat die geplanten Korrekturen des Bundesarbeitsministeriums an den Hartz-IV-Regelungen als teilweise verfassungswidrig kritisiert: „Das ist eine Giftliste, die in Teilen grundgesetzwidrig ist“.
„Das Recht auf Existenzsicherung ist Verfassungsrecht. Es wäre nicht das erste Hartz-Gesetz, das Karlsruhe kassiert.“, sagte die Vorsitzende Katja Kipping der „Mitteldeutschen Zeitung“ aus Halle weiter.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Hartz-IV-Regelungen hat sich unter anderem darauf verständigt, Langzeitarbeitslosen, die dreimal einen Termin beim Jobcenter versäumen, ihre Leistung komplett zu streichen statt nur zu kürzen. Das Bundesarbeitsministerium erklärte dazu am Mittwoch, dass es um Bürokratieabbau und nicht um Sanktionsverschärfungen gehe und die Regierung über die Vorschläge noch nicht entschieden habe.