Vorstoß im Bundesrat Minister fordert Ausweitung von DNA-Analysen, um Mörder zu finden

Berlin. Der Mörder war etwa 40 Jahre alt, hellhäutig, dunkle Haare, blaue Augen. So detaillierte Zeugenbeschreibungen gibt es selten, und dann stehen die Fahnder vor großen Problemen.

Viele Täter lassen eine Art Passfoto am Tatort liegen: Ihre DNA.

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Dabei lassen viele Täter sogar eine Art Passfoto am Tatort liegen: Ihre DNA.

Das Problem ist nur, dass die Ermittler damit bisher nicht richtig arbeiten dürfen. Das will das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg nun ändern; auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist einer Reform nicht abgeneigt.

Der Stuttgarter Justizminister Guido Wolf (CDU), Initiator des Vorhabens, warb am Freitag im Bundesrat für die Novelle. In Baden-Württemberg wird derzeit mit Hochdruck nach dem Mörder einer jungen Joggerin gesucht, es gibt DNA-Spuren. Bisher erlaubt die Strafprozessordnung aber nur, daraus das Geschlecht eines Verdächtigen zu bestimmen.

Außerdem darf man das Material mit dem in Dateien erfassten Erbgut von Vorbestraften abgleichen oder einen gefassten Verdächtigen damit überführen. Die Fahndung nach einem Unbekannten aber wird durch die Regelung behindert. Die Polizei darf allenfalls aufwändige Reihen-Gentests veranstalten.

Würde das Gesetz verändert und würden die modernsten Analysegeräte ("Next Generation Sequencing Technology") eingesetzt, hätte man viel mehr Informationen: Das Alter mit einer Genauigkeit von drei bis fünf Jahren, die Haarfarben rot, blond, braun oder schwarz (mit 75 bis 90 Prozent Genauigkeit), die Augenfarbe braun oder blau (90 bis 95 Prozent) und auch, ob der Täter ein heller oder dunkler Hauttyp ist (98 Prozent).

Die Ermittlungen könnten sich dann auf einen viel engeren Kreis beschränken und Massentests gezielter durchgeführt werden. In Holland und Frankreich wird das bereits praktiziert. Wolf: "Das Recht darf den Bezug zum technischen Fortschritt und zum Rechtsempfinden der Bürger nicht verlieren". Theoretisch wäre mit 99prozentiger Sicherheit auch feststellbar, ob jemand Asiate, Europäer oder Afrikaner ist.

Dagegen hatten die Südwest-Grünen jedoch Bedenken. Sie fürchten, so etwas könne zu einem Generalverdacht gegen ganze Bevölkerungsgruppen führen, etwa gegen alle Asiaten in einer Stadt. Bayern forderte am Freitag in der Länderkammer jedoch eine Erweiterung der Liste um dieses Kriterium. Konsens ist, dass die Untersuchung und Veröffentlichung von Merkmalen, die nichts mit dem Aussehen zu tun haben, etwa die Veranlagung zu Erbkrankheiten, verboten bleibt. Die Reform hat auch Kehrseiten, auf die Datenschützer hinweisen. So können Täter absichtlich falsche Genspuren legen; die Zigarettenkippe eines Fremden reicht. Unsauberkeiten am Labormaterial können die Fahnder in die Irre führen, wie das im Fall der NSU-Morde geschah.

Zudem sind an Opfern von schweren Straftaten oft mehrere Gen-Spuren zu finden, zum Teil aus harmlosen Begegnungen im Alltag. Einer vorsichtigen Reform will sich aber auch Bundesjustizminister Maas nicht verschließen. Man prüfe den gesetzgeberischen Handlungsbedarf, erklärte sein Ministerium auf Anfrage. Im Juni solle das Thema beim Justizministertreffen erörtert werden.

Eine kleinere Änderung haben Bund und Länder bereits auf den Weg gebracht: Werden bei Massen-Gentests "Beinahe-Treffer" erzielt, ist also eine DNA zwar nicht mit der Tatort-DNA identisch, aber sehr ähnlich, können künftig auch nahe Verwandte zur Speichelprobe aufgefordert werden.