Nach langer Debatte: Kinderschutzgesetz auf dem Weg
Berlin (dpa) - Grausame Kindstötungen haben die Deutschen immer wieder aufgewühlt. Jetzt zieht Schwarz-Gelb nach langen Diskussionen Konsequenzen: Nach jahrelanger Debatte bringt die Koalition kommende Woche ein neues Gesetz zum Schutz von Kindern aus Problemfamilien auf den Weg.
Der von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) Mitte Dezember vorgelegte Entwurf werde an diesem Mittwoch ins Kabinett eingebracht, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitag in Berlin einen Bericht des „Wiesbadener Kuriers“. Mit dem Gesetz sollen Konsequenzen aus spektakulären Kindstötungen wie im Fall des kleinen Kevin gezogen werden.
Der Vormund von Kevin aus Bremen war für 240 bis 270 Kinder zuständig. Die Leiche des misshandelten Zweijährigen war 2006 im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden worden.
Der Entwurf sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Familienhebammen in Problemfamilien vor. Dafür will der Bund von 2012 bis 2015 insgesamt 120 Millionen Euro bereitstellen - pro Jahr 30 Millionen. Jugendämter sollten verpflichtet werden, Problemfamilien stärker zu kontrollieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls muss sich das Jugendamt bei einem Hausbesuch einen unmittelbaren Eindruck von dem betreffenden Kind und seiner persönlichen Umgebung machen.
Für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Psychologen ist in dem Gesetzentwurf keine Informationspflicht vorgesehen. Sie könnten aber „bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls das Jugendamt informieren“, sagte die Sprecherin. Damit solle die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patienten geschützt und die Rechtssicherheit der Berufsgeheimnisträger gewahrt werden.
Die Zeitung berichtet, bevor das Jugendamt eingeschaltet werde, müsse den sorgeberechtigten Eltern ausdrücklich zur Inanspruchnahme geeigneter Hilfen geraten werden. Vorgesehen ist ferner eine bessere Zusammenarbeit der Jugendämter zum Schutz von Kindern, deren Eltern sich durch Wohnungswechsel der Kontaktaufnahme entziehen wollen.
Hauptamtliche Mitarbeiter in öffentlichen oder freien Jugendhilfeeinrichtungen sollen nach Angaben der Sprecherin künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Ehrenamtlich arbeitende Mitarbeiter müssten mit den Trägern vereinbaren, für welche Tätigkeiten ein solches Führungszeugnis nötig ist. In einem erweiterten Führungszeugnis sollen auch einschlägige Vorstrafen aufgeführt werden.
Schröders Entwurf ist der zweite Anlauf des Bundes für ein neues Kinderschutzgesetz. Amtsvorgängerin Ursula von der Leyen (CDU) war zum Ende der großen Koalition 2009 mit einem ersten Anlauf gescheitert. Ihr Entwurf fiel bei einer Expertenanhörung im Bundestag durch. Danach weigerte sich der SPD-Koalitionspartner, das Gesetz mitzutragen.