Plädoyer der Anklage Nebenkläger im NSU-Prozess empört über Bundesanwaltschaft
München (dpa) - Mehrere Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess haben scharfe Kritik am Plädoyer der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess geübt.
Rechtsanwalt Alexander Hoffmann sagte, die Anklagebehörde halte gegen die Beweislage an der These fest, das NSU-Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sei eine „isolierte Gruppe“ gewesen. Andere Nebenkläger äußerten sich empört über den von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwurf, sie hätten ihren Mandanten - Opfern und Hinterbliebenen - zu viel „über die Aufdeckung von Hintermännern im Prozess“ versprochen.
Dieser Vorwurf, den Oberstaatsanwältin Anette Greger erhoben hatte, sei eine „Frechheit“, sagte Rechtsanwalt Sebastian Scharmer. Die Bundesanwaltschaft ignoriere, dass während des mehr als vier Jahre laufenden Verfahrens „zahlreiche Beweismittel gefunden wurden, die Unterstützer der Gruppe an den jeweiligen Tatorten nahelegen“. Scharmer vertritt im NSU-Prozess eine Tochter des im April 2006 in Dortmund ermordeten Kiosk-Betreibers Mehmet Kubasik.
Rechtsanwalt Yavuz Narin nannte den Vorwurf der Anklagebehörde „infam“. Tatsächlich habe die Bundesanwaltschaft „die Beweisaufnahme immer wieder blockiert“. Als Beispiel nannte er den Versuch von Nebenklägern, einen Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Zeugen zu laden. Die Bundesanwaltschaft hatte sich im Prozess gegen dessen Ladung gewandt. Dieser Beamte sei für die Vernichtung zahlreicher Akten verantwortlich, sagte Narin, der die Familie des in München ermordeten Theodoros Boulgarides vertritt.
Hoffmann widersprach auch der Darstellung der Bundesanwaltschaft, das NSU-Trio habe sich von der rechtsextremen Unterstützerszene in Chemnitz abgesetzt, bei der Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nach ihrem Untertauchen Zuflucht fanden. Die drei seien nur deshalb nach Zwickau umgezogen, weil „Chemnitz für sie kein sicherer Ort“ mehr gewesen sei, sagte Hoffmann. Der Fahndungsdruck sei zu groß geworden. Mitglieder der Chemnitzer Szene hätten das NSU-Trio aber immer wieder in Zwickau besucht.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte die Vorwürfe nicht kommentieren. Er stellte aber Stellungnahmen nach Abschluss des Plädoyers in Aussicht. Der Schlussvortrag der Anklagebehörde soll kommenden Montag fortgesetzt werden und wird voraussichtlich erst nach dem Ende der Gerichtsferien im September beendet.
Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr volle Mittäterschaft an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor, zu denen neun fremdenfeindlich motivierte Morde und die Ermordung der Heilbronner Polizistin Michèle Kiesewetter gehören.