Arbeitsstättenverordnung Neue Vorschriften für Fenster am Arbeitsplatz
Berlin (dpa) - Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett neue Regeln für Fenster am Arbeitsplatz beschlossen. Sie sind Teil einer neu gefassten, umfassenden Arbeitsstättenverordnung, wie das Sozialministerium mitteilte.
Arbeitsräume sollen ausreichend Tageslicht und Fenster haben, außer wenn es die baulichen Gegebenheiten nicht zulassen. Somit kann etwa in Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren von einer Sichtverbindung nach außen abgesehen werden.
Unterweisen müssen die Arbeitgeber die Beschäftigten über Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge. Eine bereits bisher bestehende Pflicht zur Risiko-Unterweisung wurde konkretisiert. Vorschriften zum Arbeitsschutz gibt es für Telearbeitsplätze, also Computerarbeitsplätze, die vom Arbeitgeber beim Beschäftigten zuhause eingerichtet werden.
Eine Kleiderablage soll zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind. Die Verordnung soll nun zügig im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann in Kraft treten. Anfang 2015 war eine lange vorbereitete Vorlage für eine solche Verordnung nach Protesten der Arbeitgeber zunächst gestoppt worden. Die Regeln wurden dann entschärft.