NSU-Prozess: Zschäpe will sich von Anwältin Sturm trennen

München (dpa) - Der Münchner NSU-Prozess ist heute nach mehreren Unterbrechungen vorzeitig bereits am Mittag zu Ende gegangen. Zeugen wurden nicht gehört. Grund dafür war erneut das gestörte Verhältnis der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zu ihren Anwälten.

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In einer der Pausen habe Zschäpe beantragt, Verteidigerin Anja Sturm von ihrem Mandat zu entbinden, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Gegen die beiden anderen Verteidiger Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl richtete sich ihr Antrag nicht.

Anwalt Heer beantragte daraufhin, das Verfahren zu unterbrechen und die Verhandlung nicht fortzusetzen. „Aufgrund der prozessualen Situation“ sei es nötig, sich eingehend mit Zschäpe zu beraten. Zschäpe hatte schon zu Verhandlungsbeginn Blickkontakt zu ihren Anwälten vermieden und anders als sonst nicht mit ihnen gesprochen. In den Pausen saß sie meist allein auf der Anklagebank und löste Kreuzworträtsel.

Das Vertrauen Zschäpes zu ihren Verteidigern gilt schon seit längerer Zeit als belastet. Vor einem Jahr hatte sie allen dreien das Vertrauen entzogen und sich dabei von einem Mannheimer Anwalt beraten lassen. Das Gericht war ihrem Wunsch nach neuen Prozessvertretern aber nicht gefolgt. Da es sich um Pflichtverteidiger handelt, hätte das Gericht zustimmen müssen.

Zschäpe hatte sich auch in einem Gespräch mit dem Gerichtspsychiater Norbert Nedopil kritisch über ihre Rechtsbeistände geäußert. Sie empfinde es als „belastend“, dass sie auf „Fehler ihrer Anwälte aufpassen“ müsse. Auch die Strategie, in der Verhandlung zu schweigen, setze ihr zu. Im NSU-Prozess muss sich Zschäpe als Mittäterin der Serie von zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verantworten.

Als Zeuge war heute ein Mann geladen, der als Sänger einer Neonazi-Band in Jena mit Zschäpe und ihren beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bekannt gewesen sein soll. Er hätte allerdings auch ohne die neue Verteidigerkrise nicht vernommen werden können, weil er unentschuldigt nicht erschien, wie Richter Götzl feststellte.