Online-Handel: Leutheusser will Abmahnungen erschweren
Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will gegen den Missbrauch mit Abmahnungen im Online-Handel vorgehen.
„Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis„, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstag). „Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht.“
Das Ministerium will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen deutlich verringern soll, wie ein Sprecher am Donnerstag bestätigte. Geplant sind unter anderem Vorschriften, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu reduzieren, sowie Ersatzansprüche für missbräuchlich Abgemahnte. Vor allem kleinere Unternehmen und Existenzgründer, die ihre Waren und Dienste auch über das Internet anbieten, klagen immer häufiger darüber, dass sie wegen geringster Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu hohen Kosten abgemahnt werden.
Die Vorschriften im Online-Handel gelten als komplex. Zudem werden sie häufig geändert, um sie an EU-Recht anzupassen - da den Überblick zu behalten, ist schwer. Vor allem kleine Unternehmer laufen Gefahr, immer wieder wegen Verstößen abgemahnt zu werden, die als Lappalien empfunden werden. Mittlerweile gibt es Computer-Software, mit der sich die geringsten Verstöße im Netz aufspüren lassen. Nach Angaben des Justizministeriums werden die betroffenen Firmen dann im Namen eines Konkurrenten aufgefordert, Unterlassungserklärungen abzugeben - und die Kosten für die Einschaltung des Anwalts zu tragen.
Häufig würden mehrere hundert Euro von den betroffenen Unternehmen gefordert. Für Existenzgründer und Kleinunternehmer könnten diese Summen schnell existenzbedrohend sein, heißt es aus dem Justizministerium. Gibt der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung ab, wird oft versucht, eine einstweilige Verfügung durchzusetzen. Findige Anwälte stellten die Anträge dann bei Gerichten, bei denen sie sich gute Chancen ausrechneten oder bei Gerichten, die weit von dem Wohn- oder Geschäftssitz des Antragsgegners lägen. Damit wollten sie die Chancen mindern, dass der Betroffene Widerspruch einlegt.