Organspende: Blanko-Ausweis mit der Post
Die Versicherten werden zur Entscheidung aufgefordert. Was sich außerdem ändert.
Berlin. Der Bundestag hat einen Schlusspunkt unter die Debatten zur Organspende gesetzt. Was kommt auf die Versicherten zu? Worauf sollte man achten?
Bisher musste man sich um einen Spenderausweis bemühen oder sich gegenüber seinen Angehörigen erklären, wollte man zum Spender werden. Nun werden alle Versicherten ab 16 Jahre angeschrieben, informiert, mit einem Ausweis ausgestattet und zur Entscheidung aufgefordert.
Im Grundsatz unterstützten alle Bundestagsfraktionen den Kompromiss. Täglich sterben drei von den 12 000 Patienten auf der Warteliste. Deshalb geht manchen der Druck nicht weit genug. Andere fürchten, bereits die Massenpost schrecke viele ab.
Das Gesetz dürfte erst im Herbst in Kraft treten. Die Kassen haben dann ein Jahr Zeit, bundesweit Briefe zu verschicken. Danach soll es alle zwei Jahre Briefe zur Organspende geben.
Bei Hirntoten schlägt das Herz noch. Wenn der Todkranke vorher eingewilligt hat, seine Organe zu spenden, müssen sich die Angehörigen vor dem Eingriff verabschieden. Ohne Organspende können Angehörige beim letzten Moment dabei sein.
In Deutschland kommen auf eine Million Einwohner knapp 15 Spender. International liegt die Bundesrepublik damit im unteren Drittel. 2011 wurden 1200 Menschen nach dem Tod 3917 Organe entnommen — das waren 7,4 Prozent Spender weniger als im Vorjahr.
Nach dem Hirntod können Niere, Herz, Leber, Lunge, Dünndarm, Bauchspeicheldrüse und Gewebe gespendet werden. Auf dem Spenderausweis können bestimmte Organe angegeben werden. Es gibt aber auch Lebendspenden, etwa von Nieren.
Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Die Einwilligung wird ermittelt. Das Krankenhaus verständigt eine Regionalstelle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Ein Mitarbeiter fährt in die Klinik. Untersuchungen werden gemacht. Der DSO-Koordinator meldet die Organe der europäischen Stiftung Eurotransplant, die die Spenden vermittelt. Empfänger und Transplantationszentren werden verständigt. Organhandel ist verboten.