Prinzen-Jet bleibt gepfändet - Berlin kann nicht helfen

München/Bangkok/Berlin (dpa) - Das gepfändete Flugzeug des thailändischen Kronprinzen bleibt vorerst am Boden. Allen Bemühungen Thailands zum Trotz klebt weiter der Kuckuck des Gerichtsvollziehers daran.

Thailands Außenminister reiste eigens nach Berlin, konnte aber im Außenamt nichts erreichen.

Der thailändische Kronprinz Maha Vajiralongkorn muss auf die Boeing 737 weiter verzichten. Ein Eilantrag seiner Anwälte auf Freigabe der Maschine scheiterte zunächst - das Landgericht Landshut traf am Freitag keine Entscheidung. Die Maschine bleibt somit versiegelt auf dem Münchner Flughafen.

Auch Thailands Außenminister Kasit Piromya, der wegen des Vorgangs eigens nach Berlin gereist war, erreichte bei einem Gespräch im Auswärtigen Amt mit Staatsministerin Cornelia Pieper nichts Greifbares. Zwar bedauerte Pieper im Namen der Bundesregierung „Unannehmlichkeiten“ für den Kronprinzen. Gleichzeitig machte sie aber deutlich, dass die Regierung nicht helfen kann.

„Der Fall liegt nun in den Händen der unabhängigen deutschen Justiz“, erklärte Pieper. Sie hoffe auch rasche Lösungen. Die Bundesregierung habe Thailand wiederholt gebeten, die offene Forderung zu begleichen. Beide Länder seien willens, den Vorgang nicht zu einer Belastung für ihre Beziehungen werden zu lassen.

Vor seiner Abreise nach Berlin hatte Piromya nach einem Bericht der „Bangkok Post“ (Freitag) vor einer Belastung für die deutsch-thailändischen Beziehungen gewarnt, sollte es kein zufriedenstellendes Ergebnis geben. Er sprach von einem „Riesenfehler“ der deutschen Behörden.

Der Insolvenzverwalter des Baukonzerns Walter Bau, Werner Schneider, hatte die Boeing in einer Nacht- und Nebelaktion am Dienstag pfänden lassen. Hintergrund ist eine Millionenforderung von Walter Bau gegen den thailändischen Staat, die auf einen Streit um eine bei Bangkok gebaute Maut-Autobahn zurückgeht.

In einem Gespräch mit dem ZDF unterstrich Außenminister Piromya, dass das Flugzeug dem Kronprinzen persönlich und nicht dem Staat gehöre. „Der Fall spielt zwischen der thailändischen Regierung und der Firma Walter Bau. Er hat nichts zu tun mit seiner Majestät, dem Kronprinzen von Thailand.“ Die strittigen Millionenansprüche der insolventen Walter Bau AG richten sich gegen den thailändischen Staat.

Der Vizepräsident des Landshuter Landgerichts, Christoph Fellner, erläuterte, das Gericht sei noch nicht ausreichend überzeugt, dass die Maschine tatsächlich Eigentum des Kronprinzen sei. Deshalb habe auch nicht über den Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden werden können, der die Aufhebung der Pfändung zum Ziel habe. „Bei einer antragsgemäßen Entscheidung wäre vermutlich das Pfandobjekt weg, d.h. damit hätte sich die Hauptsache faktisch erledigt“, hieß es in der Mitteilung Fellners.

„Wir werten diese Entscheidung als Erfolg, denn die Versuche der Gegenseite, die Eigentumsverhältnisse anders darzulegen, haben nicht gefruchtet“, erklärte Insolvenzverwalter Schneider. Es bleibe das unveränderte Ziel, dass die thailändische Regierung ihren von einem internationalen Schiedsgericht festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Die Vertreter der thailändischen Regierung hätten es abgelehnt, einer Anregung, das Flugzeug gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung freizugeben, zu folgen, sagte Schneider. „Diese Haltung hat uns sehr erstaunt, denn wir waren zu einer schnellen Einigung bereit.“ Ein neuer Verhandlungstermin solle in der kommenden Woche stattfinden.

Er appelliert auch an die Bundesregierung, ihren Einfluss auf die thailändische Regierung geltend zu machen, denn immerhin gebe es ein gültiges Investitionsschutzabkommen zwischen beiden Ländern.