Psychische Störungen Hauptgrund für Erwerbsminderung
Berlin (dpa) - Psychische Erkrankungen von Arbeitnehmern sind inzwischen mit Abstand der Hauptgrund für eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Während bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vor allem bei körperlichen Gebrechen ein deutlicher Rückgang bei der Zahl der neubewilligten Erwerbsminderungs-Renten zu verzeichnen ist, gibt es wegen psychischer Erkrankungen seit 2006 einen erheblichen Anstieg. Das berichtete die Deutsche Rentenversicherung am Donnerstag in Berlin. Bei fast 75 000 der 178 000 im vergangenem Jahr neu bewilligten Renten wegen Erwerbsminderung waren psychische Störungen der Grund. 2006 waren dies erst 55 000.
Die Zahl der neuen Erwerbsminderungs-Renten wegen Skelett-, Muskel- und Bindegewebestörungen hat sich dagegen in den vergangenen zehn Jahren auf gut 25 000 fast halbiert. Knapp 20 000 Renten wegen Erwerbsminderung wurden 2011 wegen Herz- und Kreislauf-Erkrankungen bewilligt.
Die Leiterin des Bereichs Rehabilitation der Rentenversicherung, Marion Götz, führte die Zunahme der psychischen Erkrankungen nicht nur auf Stress am Arbeitsplatz zurück. Hinzu kämen häufig private Probleme und Mobilitätsschwierigkeiten, aber auch ein stärkeres öffentliches Bewusstsein für diese Erkrankungen und bessere Diagnose-Techniken zur Früherkennung. Bei Fällen, die man früher über einen längeren Zeitraum zum Beispiel wegen starker Rückenschmerzen behandelt habe, erkenne man heute häufiger psychische Erkrankungen als die eigentliche Ursache.
So ist auch die Zahl der von der Rentenversicherung mitfinanzierten Klinikaufenthalte zur Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen im vergangenem Jahr auf über 130 000 gestiegen. Fünf Jahre zuvor waren dies erst 86 000. Eine Behandlung dauert im Schnitt 39 Tage.
Für Rehabilitation insgesamt wandte die Deutsche Rentenversicherung 2011 rund 1,3 Milliarden Euro auf. Die Reha-Anträge der Versicherten nähmen zu, sagte Götz. „Der wachsende Bedarf könnte bald die vorhandenen Ressourcen überschreiten.“ Gleichwohl werde es „keine Reha-Bewilligung nach Kassenlage“ geben, versicherte Götz. Unter anderem sollten Möglichkeiten der ambulanten Rehabilitation mit dem Ziel der Kostendämpfung noch stärker genutzt werden.