Reaktionen zum Urteil zur Erbschaftssteuer

Späte Klatsche aus Karlsruhe für Steinbrücks Erbschaftssteuer. Das Verfassungsgericht prangert Unternehmensprivilegien als unverhältnismäßig an. Das Gesetz muss bis Mitte 2016 nachgebessert werden.

Peer Steinbrücks Erbschaftssteuermodell ist in Karlsruhe durchgefallen.

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Berlin. Peer Steinbrück (SPD), der 2009 als Finanzminister verantwortlich für die Erbschaftssteuerreform war, tauchte ab. Andere seien jetzt weit befugter, über die Konsequenzen des Karlsruher Urteils zu reden, ließ er ausrichten. Aus gutem Grund: Das Verfassungsgericht erteilte den von ihm und der damaligen großen Koalition eingeführten großzügigen Steuerbefreiungen für Unternehmenserben gestern eine regelrechte Ohrfeige. Und zwar viel härter als im Vorfeld erwartet worden war.

Das Urteil fiel einstimmig. Das Gericht stellte die Ungerechtigkeiten gegenüber normalen Erbschaftssteuerpflichtigen in den Mittelpunkt. Die zahlen den Großteil des jährlichen Aufkommens von 4,7 Milliarden Euro, während Firmen ihre legalen Befreiungsmöglichkeiten und die vielen Schlupflöcher umfassend nutzen. Laut einer Auswertung des Finanzministeriums wurden seit 2009 über 105 Milliarden Euro an Betriebsvermögen steuerfrei übertragen.

Die Regelung, dass Kleinbetriebe generell von der Besteuerung ausgenommen sind, wenn sie von den Erben fortgeführt werden, sei zwar statthaft, fanden die Verfassungsrichter. Der Staat dürfe das Ziel verfolgen, Arbeitsplätze zu sichern. Nicht richtig sei aber, dass bei weniger als 20 Beschäftigten gar nicht mehr geprüft wird, ob die Lohnsumme mindestens fünf Jahre lang auch tatsächlich gehalten wird. Und bei größeren Firmen sei eine solche generelle Privilegierung "mit einer gleichheitsgerechten Besteuerung nicht mehr im Einklang zu bringen". Auch die Bestimmung, bis zu 50 Prozent des Verwaltungsvermögens einer Firma erbschaftssteuerfrei zu stellen, sei mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar. Die Regelung hatte dazu geführt, dass auch Bestandteile des Privatvermögens, etwa teure Bilder, an Firmen übertragen worden waren, um die Steuer zu umgehen.

Das Gericht machte seinen Unmut über diese und andere Großzügigkeiten deutlich, gab aber dem Gesetzgeber bis Juni 2016 Zeit zur Korrektur. Bis dahin gilt die alte Rechtslage. Drei der acht Richter gaben ein abweichendes Votum ab, aber nur, um die Begründung noch zu verschärfen: Die bestehende Regelung widerspreche nicht nur dem Gleichheitsgrundsatz, sondern auch dem Sozialstaatsprinzip, fanden sie. Die Vermögenskluft werde dadurch verschärft. Vor allem die SPD dürfte jetzt besonders unter Spannung geraten - und mit ihr die ganze Koalition. SPD-Chef Sigmar Gabriel, der sich neuerdings betont wirtschaftsfreundlich gibt, forderte, eine Neuordnung dürfe auf keinen Fall eine "höhere Besteuerung der betrieblichen Vermögen der Familienunternehmen und der Mittelständler" bewirken. Die Parteilinke hingegen will weniger Ausnahmen und schlägt vor, dass Firmenerben ihre Steuerschuld auch durch eine Übertragung von Anteilen an eine Staatsholding zahlen können sollen.

Die Grünen fanden, dass Arbeitsplätze im Erbfall durch Freibeträge und Stundungsregelungen geschützt werden könnten. Zudem müsse die gesamte Leistungsfähigkeit der Erben stärker berücksichtigt werden. "Der Ball liegt nun bei der großen Koalition, sie muss das richtige Maß finden", erklärte Grünen-Fraktionsvize Kerstin Andreae. Die Union sperrt sich bisher allerdings massiv gegen jegliche Verschärfungen. Fraktionsvize Michael Fuchs (CDU) erklärte, die Wirtschaft dürfe "nicht kaputt gemacht" werden. Der CSU-Mittelstandspolitiker Hans Michelbach warnte die Koalition vor einem "steuerpolitischen Gezerre" und forderte: Es muss auch für die Familienunternehmen das Versprechen gelten: Keine Steuererhöhungen." Der Präsident des Bundesverbandes der Industrie (BDI), Ulrich Grillo, erinnerte an das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, den Familienunternehmen weiterhin einen erleichterten Generationswechsel zu ermöglichen. Grillo warnte vor Arbeitsplatzverlusten: 40 Prozent der Unternehmen planten bis 2019 einen Generationswechsel.

Mehr Steuergerechtigkeit könnte theoretisch auch dadurch hergestellt werden, dass die Erbschaftssteuer ganz abgeschafft wird. Das schlug zum Beispiel der Chef des wirtschaftsnahen Instituts der Wirtschaft, Michael Hüther, vor. Das fordert auch die FDP. Schließlich sei das Geld schon mal versteuert worden. Allerdings brauchen die Länder, denen die Erbschaftssteuer zufließt, die Einnahmen.