Rechtliche Probleme bei Euro-Rettung
Karlsruhe stoppt vorläufig Sondergremium.
Karlsruhe. Die Anwendung des erweiterten Euro-Rettungsfonds EFSF stößt in Deutschland auf rechtliche Probleme. Das Bundesverfassungsgericht stoppte gestern vorläufig die Bildung eines neunköpfigen Sondergremiums, das in dringenden Fällen statt des gesamten Bundestags über Maßnahmen zur Euro-Rettung entscheiden soll. Sie gaben damit den Klägern, zwei SPD-Abgeordneten, recht.
Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren müsste die Bundesregierung nun für Hilfsmaßnahmen die Zustimmung des gesamten Bundestags einholen. Das Gericht signalisierte, dass bis Weihnachten eine Entscheidung möglich sei. Finanzexperten fürchten, die Entscheidung könne die Handlungsfähigkeit des Rettungsfonds beeinträchtigen. Red