Regierung: Keine abschlagsfreie Rente mit 63 für Beamte

Berlin (dpa) - Die meisten Beamten in Deutschland können nicht auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren hoffen. Das zeigt eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa. Auch die Bundesregierung bestätigte, dass eine Frühverrentung mit 63 nach 45 Arbeitsjahren für die Bundesbeamten nicht geplant sei.

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Bei den Verbesserungen für Mütter - ebenfalls Teil des seit Juli geltenden Rentenpakets der Koalition - werde noch geprüft.

Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und das Saarland äußerten sich auf dpa-Anfrage überaus skeptisch zu der vom Beamtenbund und einigen Unionsabgeordneten geforderten Übertragung der Rentenreform auf ihre Staatsdiener. Lediglich Bayerns Beamte dürfen zumindest auf die teilweise Übertragung der Rentenreform hoffen. Ein Gesetzentwurf sei in München in Vorbereitung, hieß es. Die anderen Länder sehen offenbar gegenwärtig keinen Handlungsbedarf.

Der Chef des Deutschen Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, sagte der dpa: „Auch Beamte müssen nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können, und die Kindererziehungszuschläge für vor 1992 geborenen Nachwuchs müssen entsprechend der Neuregelung im Rentenrecht wirkungsgleich angehoben werden.“ Die Vorsitzende der Frauenunion, Maria Böhmer, sprach sich in der „Rheinischen Post“ für eine Übertragung der Mütterrente auf Beamtinnen aus.