Regierung plant Betriebsrenten-Zuschuss für Geringverdiener

Berlin (dpa) - Mit einem neuen staatlichen Zuschuss will die Bundesregierung erreichen, dass mehr Geringverdiener mit Betriebsrenten fürs Alter vorsorgen.

Foto: dpa

Es gehe um ein Zusatzangebot für Menschen mit sehr niedrigen Einkommen, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister der „Rheinischen Post“. „Für sie soll es neben der Riester-Rente einen weiteren staatlichen Zuschuss geben.“

Bereits Mitte April hatte das Ministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) mitgeteilt, dass solche Zuschüsse überlegenswert seien. Der Vorschlag entstammt einem von Finanzressort in Auftrag gegebenen Gutachten von Würzburger Forschern.

„Unser Ziel ist, dass Geringverdiener jährlich 400 bis 450 Euro für die Betriebsrente ansparen, ohne dass dadurch ihr Nettoeinkommen reduziert wird“, sagte Meister. „Das ist ein wesentlicher Beitrag gegen Altersarmut.“ Über die Einkommensgrenze, bis zu der der Zuschuss gezahlt werden soll, werde in der Koalition noch verhandelt.

Das Gutachten sieht eine Grenze von 18 000 Euro Bruttojahresgehelt vor. Die Experten rund um den Würzburger Professor Dirk Kiesewetter schlagen darin einen Zuschuss in Höhe der Riester-Grundzulage vor, also 154 Euro pro Jahr. Um den für Arbeitgeber vorgegebenen Mindestbetrag von 212,63 Euro zu erreichen, müssten die Arbeitgeber dann noch 58,63 Euro aus eigenen Mitteln beisteuern.

Daraus ergäbe sich eine jährliche Nettorente von 396,90 Euro. Dies reiche zwar kaum, um das Rentenniveau deutlich zu erhöhen, räumen die Gutachter ein. Die Konstruktion solle Arbeitgebern und -nehmern die Betriebsrente aber schmackhaft machen, so dass sie „jeweils zusätzliche Beiträge einbringen“.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte, wie viele Menschen den Zuschuss in Anspruch nehmen könnten und was das kosten würde, könne noch nicht beziffert werden. Es handele sich nur um ein Teilaspekt umfassenderer Reformüberlegungen. Man sei noch am Anfang der Gespräche. „Wir arbeiten gemeinsam an einem Vorschlag“, sagte eine Sprecherin des Bundessozialministeriums.

„Von dem neuen Zuschuss sollen auch Mini-Jobber profitieren“, sagte Meister der Zeitung. Wenn Betroffene mit ihren gesamten Alterseinkünften trotzdem nicht über das Existenzsicherungsniveau kommen, soll mindestens der Eigenbetrag für die angesparte Betriebsrente laut Erwägungen in der Regierung am Ende nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden, so das Blatt.

Derzeit haben 60 Prozent der Beschäftigten eine Betriebsrente. Während bei Betrieben mit 1000 Angestellten und mehr 84 Prozent der Beschäftigten über eine Betriebsrente verfügen, sind es bei kleineren Betrieben zwischen 50 und 250 Mitarbeiter nur 51 Prozent und bis 10 Mitarbeitern nur knapp jeder dritte Angestellte.

Die beliebteste Form der Betriebsrente ist die Entgeltumwandlung. Dabei wird ein kleiner Teil des Bruttolohns in eine Versicherungspolice oder einen Fonds eingezahlt. Dieser Teil ist steuer- und abgabefrei.