Regierung streitet über Schrumpfkur für Verfassungsschutz

Berlin (dpa) - Die geplante Reform des Verfassungsschutzes wird zu einer neuen Belastungsprobe für die schwarz-gelbe Koalition.

Zwischen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger brach am Wochenende ein Streit über eine Verkleinerung des angeschlagenen Inlandsgeheimdienstes aus. Unterdessen sind in Thüringen neue Akten im Zusammenhang mit der Neonazi-Terrorzelle NSU aufgetaucht, in Sachsen wird über eine angebliche Aktenvernichtung spekuliert. Die Ermittlungspannen zur NSU-Mordserie hatten die Reformdiskussion angefacht.

Geklärt ist nach einem Medienbericht, wer das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig leiten soll: Neuer Präsident wird laut „Bild“-Zeitung der Ministerialdirigent im Bundesinnenministerium, Hans-Georg Maaßen, wenn der jetzige Chef Heinz Fromm zum 31. Juli seinen Posten räumt. Zudem solle an die Spitze des Bundeskriminalamts der Leiter des Leitungsstabes im Bundesverteidigungsministerium, Helmut Teichmann, aufrücken. Amtschef Jörg Ziercke geht am Jahresende in den Ruhestand. Das Bundesinnenministerium sprach von „Personalspekulationen“. Daran werde man sich nicht beteiligen.

FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will Verfassungsschutzämter zusammenlegen und ihr Aufgabenspektrum einschränken. Ihr CSU-Kollege Friedrich lehnt eine solche Schrumpfkur ab. Die Herausforderungen nähmen eher zu, der Verfassungsschutz müsse daher effizienter statt kleiner werden, sagte der für den Verfassungsschutz zuständige Innenminister im Deutschlandradio Kultur. „Das ist der eigentliche Auftrag, es geht nicht um Quantität.“

Über eine Geheimdienst-Reform wurde bereits vor den Ermittlungspannen im Zusammenhang mit den Neonazi-Morden diskutiert. Nun hat die Debatte aber deutlich an Fahrt gewonnen. Derzeit gibt es ein Bundesamt und 16 Landesämter für Verfassungsschutz. „Die Zahl der Behörden muss deutlich reduziert werden“, forderte Leutheusser-Schnarrenberger im „Tagesspiegel“. Außerdem müsse sich der Geheimdienst auf die wenigen Aufgaben konzentrieren, bei denen wirklich eine Gefahr für die Grundordnung drohe. Gleichzeitig sei zu vermeiden, dass die Polizei schleichend die Aufgaben des Verfassungsschutzes übernehme. „Das Trennungsgebot ist für die FDP unverzichtbar.“

Die SPD-Innenminister wollen durch mehr Transparenz und bessere parlamentarische Kontrolle das geschwundene Vertrauen der Bevölkerung in den Verfassungsschutz zurückgewinnen. Notwendig sei ein breiter politischer Dialog, um tragfähige Konzepte zu entwickeln, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger der Nachrichtenagentur dpa. Die SPD-Minister haben ein Positionspapier erarbeitet, in dem unter anderem eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie eine zentrale Bündelung von Informationen gefordert wird.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast forderte, einen großen Teil des Personals bei den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern auszutauschen. „Dieser Fisch stinkt nicht nur vom Kopf her“, sagte sie der „Saarbrücker Zeitung“ (Samstag). Es gebe unter den Mitarbeitern „Illoyalität gegenüber ihren Vorgesetzten und dem Staat“. Es würden aber Menschen benötigt, „die nicht die Geheimhaltung, sondern ein demokratisches Verständnis pflegen“.

Derweil sollen im Zusammenhang mit der Neonazi-Terrorzelle NSU wieder neue Akten aufgetaucht sein, diesmal in Thüringen. In Archiven der Kriminalpolizei seien dort Tausende Dokumente gefunden worden, die 20 Ordner füllten, meldete MDR Thüringen am Sonntag in Erfurt. Sie enthielten Einzelheiten zu Ermittlungen gegen die rechtsextreme Vereinigung „Thüringer Heimatschutz“, in der die drei mutmaßlichen Mitglieder der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) aktiv waren.

Zuvor waren bereits in Sachsen beim Landes-Verfassungsschutz Papiere entdeckt worden, die mit möglichen NSU-Unterstützern zu tun haben sollen. Dort wurde am Wochenende über die Vernichtung brisanter Akten beim Verfassungsschutz spekuliert. Die Behörde erklärte, es seien personenbezogene Daten aufgrund gesetzlicher Löschungspflichten zerstört worden - Akten zum NSU seien nicht betroffen. Für den Bundes-Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das „unverständlich“: „Es gibt keinerlei gesetzliche Prüffristen für Akten“, sagte er der „Financial Times Deutschland“ (Montag). „Es gibt nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine Aktenvernichtungsverpflichtung.“