Prozess Reker-Attentäter war in rechter Szene
Düsseldorf (dpa) - Ein halbes Jahr nach dem Attentat auf die Kölner Kommunalpolitikerin Henriette Reker hat der mutmaßliche Täter gestanden, der rechten Szene angehört zu haben.
Unter anderem wegen „Schlägereien mit der Antifa“ in Bonn und „politisch motivierter Sachen“ sei er mehrfach verurteilt worden und habe zwischen 1997 und 2000 gut drei Jahre im Gefängnis gesessen, sagte der 44-Jährige beim Prozessauftakt. Aus dieser Zeit stamme auch seine Tätowierung „Berserker Bonn“. Das sei eine Art „Bürgerwehr“ gewesen.
Das Attentat auf Henriette Reker einen Tag vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin wird seit Freitag vor Gericht aufgerollt. Der 44-jährige arbeitslose Anstreicher ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Damit droht ihm lebenslange Haft. Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt.
Reker leidet auch ein halbes Jahr nach der Attacke noch an den Folgen und wird weiter behandelt. Sie soll in zwei Wochen als Zeugin aussagen. Reker tritt als Nebenklägerin auf - vertreten durch einen Anwalt.
„Der Angeklagte hatte sich entschlossen, die Geschädigte zu töten“, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Frank S. habe Reker „völlig überraschend“ angegriffen und wahllos auf weitere Menschen eingestochen, vier wurden verletzt. Die Bundesanwaltschaft sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Der Angeklagte habe als Motiv die aus seiner Sicht insgesamt verfehlte Politik in Deutschland genannt, besonders in der Ausländerfrage.
Reker war vor der Wahl als Sozialdezernentin für die Unterbringung der Flüchtlinge in Köln zuständig. „Er wollte verhindern, dass sie zur Oberbürgermeisterin gewählt wird“, sagte einer der Ankläger. Frank S. war nach der Bluttat noch am Tatort festgenommen worden. Die parteilose Politikerin wurde lebensgefährlich verletzt und lag während ihrer Wahl an die Stadtspitze im künstlichen Koma.
Verteidiger Christof Miseré kritisierte das Verfahren als politischen Prozess: „Würde es sich hier nicht um eine Politikerin in gehobener Position handeln, hätte ich keine Zweifel daran, dass mein Mandant nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt würde und nicht wegen versuchten Mordes.“ Die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza wies dies zurück: „Der Senat führt keine politischen Prozesse.“
Details seiner älteren Straftaten wollte der Angeklagte nicht nennen. Nach Aussage eines Gerichtssprechers seien die Vorstrafen nach Fristablauf bereits „getilgt“ und dürften nicht mehr herangezogen werden. Mitglied der inzwischen verbotenen rechtsextremen FAP sei er nie gewesen, habe aber Kontakt zu FAP-Mitgliedern gehabt, sagte der Angeklagte. Die Partei sei ihm zu rückwärtsgewandt gewesen.
Er habe aber an zwei Gedenkmärschen für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß teilgenommen. Dabei handelt es sich um Aufmärsche von Neonazis. „Ich war nie Nazi“, sagte der Angeklagte dennoch. „Ich würde mich als wertkonservativen Rebell bezeichnen.“ Im Gefängnis sei er von Mitgefangenen aber als Nazi eingestuft und angegriffen worden.
Er sei in einer Pflegefamilie in „schwierigen Verhältnissen“ aufgewachsen - mit Schlägen und Essensentzug. Mit 18 Jahren sei er aus der Familie geworfen worden, als die Zahlungen des Jugendamts eingestellt worden seien. Weil er zur Nachprüfung den Freigang aus dem Gefängnis nicht erhalten habe, habe er die Ausbildung als Maler und Lackierer nicht abschließen können. Um die Gewaltspirale in Bonn zu beenden, sei er nach seiner Haftentlassung nach Köln gezogen.