Richter rügen Rot-Grün wegen verspäteten Haushalts
Laut Gericht verstieß damalige Regierung gegen Rechte des Landtags. CDU spricht von Verfassungsbruch.
Düsseldorf/Münster. Neue Niederlage für Rot-Grün vor dem NRW-Verfassungsgericht: Die Landesregierung hat bei der Aufstellung des Haushalts für das laufende Jahr gegen die Rechte des Landtags verstoßen. Das entschied das Gericht am Dienstag nach einer Klage der früheren Linken-Fraktion.
Die damalige Minderheitsregierung aus SPD und Grünen hatte den Etatentwurf für 2012 erst kurz vor Ende des vergangenen Jahres in den Landtag eingebracht. Deshalb konnte der Haushalt nicht mehr rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres 2012 verabschiedet werden.
Gerichtspräsident Michael Bertrams sagte, Verzögerungen seien nur „in besonders gelagerten Ausnahmefällen“ erlaubt — die rechtzeitige Verabschiedung des Etats müsse „objektiv unmöglich“ sein. Die schwierige Lage einer Minderheitsregierung sei kein Ausnahmefall. Rot-Grün hatte die Verspätung mit den unklaren Verhältnissen im Landtag begründet — SPD und Grüne hatten keine eigene Mehrheit. Zudem lief damals eine Verfassungsklage von CDU und FDP gegen den Nachtragsetat 2010 — das Verfassungsgericht kippte diesen Etat im März 2011 wegen der hohen Neuverschuldung.
Folgen wird das neue Urteil vorerst nicht haben. Bertrams betonte, eine Ausnahme vom Gebot der rechtzeitigen Einbringung sei bei einer Auflösung des Landtags möglich. Wegen der Neuwahl im Mai kann der Etat 2012 erst im November verabschiedet werden. Die Landesregierung sieht auch die Aufstellung des Etats für 2013, dessen Eckpunkte sie am Dienstag beschloss, von dem Urteil nicht berührt. Auswirkungen habe das Urteil für den Etat 2014. Ihn müsse die Regierung so frühzeitig vorlegen, dass er rechtzeitig beschlossen werden könne, sagte Finanz-Staatssekretär Rüdiger Messal (SPD). Der finanzpolitische Sprecher der NRW-CDU-Fraktion, Marcus Optendrenk, kritisierte: „Nun ist es amtlich: Finanzminister Walter-Borjans hat zum zweiten Mal die Verfassung gebrochen.“ Red