Richterbund gegen Fahrverbote im Strafrecht

Berlin (dpa) - Der Deutsche Richterbund kritisiert die Pläne von Union und SPD, das Fahrverbot als Strafe auch bei Delikten wie Diebstahl einzuführen.

„Ich halte das für verfassungsrechtlich problematisch, weil diese neue Sanktion nicht so einfach mit dem Gleichheitsgrundsatz in Übereinklang zu bringen ist“, sagte Stefan Caspari vom Richterbund der „Stuttgarter Zeitung“. „Wenn ein Dieb das Glück hat, eine Fahrerlaubnis zu besitzen, muss er wegen seiner Straftat einen Monat lang sein Auto stehen lassen. Einer der keinen Führerschein hat, hat diese Chance nicht. Er muss in Haft oder eine Geldstrafe bezahlen.“

Verschärft werde diese Ungleichheit noch dadurch, dass der Vollzug der Strafmaßnahme nicht überwacht werden könne. „Ob einer seinen Führerschein abgegeben hat und trotzdem fährt, fliegt nur zufällig auf, wenn er in eine Kontrolle gerät“, kritisierte Caspari. In der „Mitteldeutschen Zeitung“ äußerte der Richterbund zudem den Verdacht, dass in Zeiten knapper Kassen an der kostenintensiven Überwachung einer Strafvollstreckung gespart werden solle.

CDU, CSU und SPD hatten sich in ihren Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz auf die neue Maßnahme geeinigt. „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen“, heißt es in einer schriftlich festgehaltene Vereinbarung der Arbeitsgruppe.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Pläne. „In einer Gesellschaft, in der Mobilität einen hohen Stellenwert hat, kann ein Führerscheinentzug wirksamer sein als eine Geldstrafe“, sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag). Entscheidend bei einer Strafe sei auch, „dass sie spürbar ist und abschreckend wirkt“.