Rösler: Für Ausbau des Stromnetzes Umweltauflagen lockern
Berlin (dpa) - Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will Umweltvorgaben lockern, um den Bau von Stromautobahnen zu beschleunigen. „Mit dem geltenden Naturschutz ist der Bau von Leitungen zwar möglich, aber es kommt immer wieder zu unnötigen Verzögerungen“, sagte er der „Welt am Sonntag“.
Es solle geprüft werden, „ob europäische Umweltvorgaben vorübergehend außer Kraft gesetzt werden können“, forderte der FDP-Chef. „Auch die Reduzierung auf eine Klageinstanz beim Bundesverwaltungsgericht ist ein sinnvoller Schritt, um schneller voranzukommen.“
Die Stromautobahnen zwischen Nord- und Süddeutschland sind eine Voraussetzung für die Energiewende. Die Bundesnetzagentur kritisiert, dass der Ausbau der Höchstspannungsstromnetze nur schleppend vorankomme. „Ich begrüße den Weckruf der Bundesnetzagentur“, sagte Rösler. „Hier stehen die Länder in der Verantwortung und müssen endlich ihren Beitrag zur Energiewende leisten.“
Denn Probleme gebe es vor allem bei den bereits 2009 festgelegten Projekten im Energieleitungsausbaugesetz. Der Bund habe beim Ausbau der Netze hingegen erhebliche Fortschritte erreicht, sagte Rösler. Bereits in wenigen Monaten werde man mit dem Netzentwicklungsplan den gesetzlichen Rahmen für die neuen Stromautobahnen schaffen. „Damit sind wir im Zeitplan“, sagte der Minister. „Gleichwohl müssen wir überlegen, wie wir die Verfahren weiter beschleunigen können.“
Über den Umgang mit energieintensiven Unternehmen sind sich die zuständigen Bundesministerien nach „Spiegel“-Informationen unterdessen nicht einig. Hintergrund sei die lang anhaltende Ressortabstimmung zwischen Wirtschafts- und Umweltressort.
Konkret gehe es um die Frage, wie Unternehmen mit hohem Strombedarf künftig entschädigt werden, die bereit sind, ihre Produktion vorübergehend einzustellen, um das Stromnetz zum Beispiel an kalten Wintertagen zu entlasten. Das Wirtschaftsministerium fordert laut „Spiegel“ eine höhere Kompensation als das Umweltministerium. Bisher beruht eine Entschädigung auf individuellen Absprachen zwischen Unternehmen und Netzbetreibern.