Pläne zur Brückenteilzeit Rückkehrrecht in Vollzeit: CDU sieht viele strittige Punkte

Berlin (dpa) - Die CDU sieht noch viele strittige Punkte bei den Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine Brückenteilzeit.

Foto: dpa

Heil habe für seinen Gesetzestext einen alten Referentenentwurf zur Grundlage genommen, der eigentlich schon als erledigt gegolten habe, sagte CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Wir müssen einiges verhandeln. So einfach geht es nicht.“

Kern des Gesetzes ist das Recht auf Rückkehr aus Teilzeit in
Vollzeit. Beschäftigte sollen danach vom 1. Januar 2019 an das Recht auf befristete Teilzeit bekommen - allerdings nicht in allen Betrieben. Für Arbeitnehmer in kleineren Unternehmen sind Einschränkungen geplant. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hat
angekündigt, das Gesetz solle noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.

Das Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit stand schon im alten Koalitionsvertrag von Union und SPD, war in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt worden. Während die damalige Arbeitsministerin Nahles dieses Recht für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, hatten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen wollen.

Bei dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf handelt es sich um einen Kompromiss: Bei Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden.