Schäuble: Maas müsste zurücktreten

Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält einen Rücktritt von Justizminister Heiko Maas (SPD) wegen Einmischung in ein Strafverfahren für nötig.

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Dieser habe sich im Juni mit Äußerungen zum Sexualrecht in das laufende Verfahren des Models Gina-Lisa Lohfink eingemischt, rügte Schäuble nach einem „Focus“-Bericht im CDU-Präsidium. Das Nachrichtenmagazin zitierte ihn unter Berufung auf Teilnehmer mit dem Satz: „Ein anständiger Minister müsste da zurücktreten.“

Maas hatte sich in zeitlichem Zusammenhang zum Fall Lohfink für ein härteres Sexualstrafrecht ausgesprochen. Dabei war nicht ganz klar, ob er sich nur allgemein oder bezogen auf den Fall äußerte. Seine Ministeriumssprecherin erklärte damals, der Minister äußere sich nicht zu Einzelfällen.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann bezeichnete den Vorwurf auf Twitter als „falsche Unterstellung“ und „billigen Angriff“. SPD-Generalsekretärin Katarin Barley warf Schäuble vor, „mit seinen unbegründeten Anschuldigungen gegen Heiko Maas nur von der schwachen Leistung seiner eigenen Partei“ ablenken zu wollen: „So mit Kabinettskollegen umzugehen ist schlicht schlechter Stil.“ Heiko Maas habe sich nie zum Einzelfall Gina-Lisa Lohfink geäußert. Als Justizminister habe er sich für ein modernes Sexualstrafrecht eingesetzt. Bei diesem Thema habe die Union monatelang blockiert.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten fand Lohfinks Vergewaltigungs-Anschuldigungen unglaubwürdig: Sie habe zwei Männer zu Unrecht beschuldigt und wissentlich gelogen. Sie wurde zu 20 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Lohfink will in Berufung gehen.

Im Zusammenhang mit einem anderen Fall hat die Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), von Maas eine Erklärung zu Verdächtigungen gefordert, er habe den Ausschuss belogen. Dabei geht es um den Streit von vor einem Jahr zwischen dem Justizministerium und dem später gefeuerten Generalbundesanwalt Harald Range über die Geheimnisverrat-Ermittlungen gegen den Blog Netzpolitik.org.

Maas hatte später im Rechtsausschuss bestritten, Range die Weisung erteilt zu haben, ein dazu in Auftrag gegebenes Gutachten zu stoppen. Der „Spiegel“ berichtet nun, dass der dazu ermittelnden Berliner Staatsanwaltschaft ein Aktenvermerk eines Range-Mitarbeiters vorliege, der nahelege, dass die Darstellung von Maas nicht stimme. Ähnliches hatte zuvor der „Tagesspiegel“ berichtet.

„Heiko Maas muss sich nun öffentlich erklären und den Abgeordneten des Rechtsausschusses den entsprechenden Vermerk zur Verfügung stellen“, sagte Künast am Samstag in Berlin. „Das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf, dass dem Parlament nicht die Wahrheit gesagt wurde. Das Vorgang muss dringend aufgeklärt werden.“

Der Berliner „Tagesspiegel“ hatte im August aus den Ermittlungsakten zitiert, dass von „einer im Wege der Weisung durchgesetzten Rechtsauffassung auszugehen“ sei. Der „Spiegel“ zitiert nun einen Aktenvermerk eines Mitarbeiters der Bundesanwaltschaft über die Aussagen seines Chefs Range zu dessen unmittelbar vorangegangenen Telefonat mit dem Maas-Ministerium: „Falls er dieser Weisung nicht nachkäme, werde er unverzüglich entlassen.“ Maas hatte es dagegen so dargestellt, als habe man mit Range Einvernehmen über den Stopp des Gutachtens hergestellt.