Urteil Scharia-Scheidung muss in Deutschland nicht anerkannt werden

Luxemburg. Deutschland muss eine Scheidung durch ein islamisches Scharia-Gericht in Syrien nicht wegen EU-Vorgaben anerkennen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg an diesem Mittwoch klar.

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Die einschlägige EU-Verordnung betreffe derartige Privatscheidungen nicht. Die Richter widersprachen damit einer Entscheidung aus München. Dort muss nun das Oberlandesgericht den Fall erneut beurteilen.

Es geht um ein Paar aus Syrien, das die syrische und die deutsche Staatsangehörigkeit hat und in Deutschland lebt. Die beiden hatten 1999 im syrischen Homs geheiratet. 2013 ließ sich der Mann vor dem religiösen Gericht in Syrien mit einer einseitigen Erklärung scheiden, also ohne eigene Entscheidung eines Richters oder einer Behörde. Die Ehefrau bestätigte in dem Verfahren in Syrien schriftlich, dass sie alle ihr zustehenden Leistungen erhalten habe und ihren Ehemann von weiteren Verpflichtungen befreie.

Diese „Privatscheidung“ ließ der Mann anschließend in Deutschland anerkennen. Der Präsident des Oberlandesgerichts München gab dem auch statt und begründete dies mit EU-Vorgaben zur Anerkennung internationaler Scheidungen aus der sogenannten Rom-III-Verordnung. Als die Ehefrau die Entscheidung anfocht, bat das Oberlandesgericht den EuGH um Rat.

Die EU-Richter entschieden nun, die Rom-III-Verordnung erfasse nur Ehescheidungen, die von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen würden. Eine per einseitiger Erklärung eines Ehegatten durch ein geistliches Gericht bewirkte Scheidung falle nicht darunter.

Schon der zuständige Gutachter am EuGH hatte in seinen Schlussanträgen der Entscheidung des Gerichtspräsidenten widersprochen, aber anders argumentiert. Er erklärte im September, das religiöse Scheidungsrecht in Syrien diskriminiere Frauen und sei deshalb in der Europäischen Union nicht anzuwenden. dpa