Schmalzl wird nicht Generalbundesanwalt

Berlin/Stuttgart (dpa) - Die umstrittene Ernennung des Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl zum neuen Generalbundesanwalt ist geplatzt.

Der Wunschkandidat der schwarz-gelben Bundesregierung erklärte seinen Verzicht auf das Amt und begründete dies mit „unberechtigten Angriffen“ auf seine Person. Allerdings war auch eine Mehrheit im Bundesrat für den 46-Jährigen nicht sicher. Die Ernennung wurde am Freitag von der Tagesordnung der Länderkammer genommen. Nun sucht das Bundesjustizministerium mit Hochdruck einen neuen Kandidaten.

Nach den Plänen von Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) sollte der FDP-Mann Schmalzl eigentlich Nachfolger von Generalbundesanwältin Monika Harms werden, die bereits Ende kommender Woche in den Ruhestand geht. Das Bundeskabinett hatte die Personalie im August gebilligt. Jedoch äußerten einige Generalstaatsanwälte der Länder und vor allem SPD-geführte Bundesländer deutliche Zweifel an der fachlichen Eignung des 46-Jährigen.

Ausschlaggebend für den überraschenden Ausgang der Personalie war aber wohl, dass Schmalzl seinem größten Kritiker eine harsche Mail geschrieben hatte, die an die Öffentlichkeit gelangte. Am vergangenen Wochenende war bekanntgeworden, dass Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg in einem Schreiben an Leutheusser-Schnarrenberger monierte, dass Schmalzl kaum Erfahrung in der Justiz habe. Darauf reagierte Schmalzl am Montag. In seiner Mail bezeichnete er die Vorwürfe als „niederträchtig“ und schrieb an Rautenberg: „Nach meiner Einschätzung fehlt Ihnen jegliche charakterliche Eignung sogar zur Führung einer Kleinstbehörde.“

Aus dem Bundesjustizministerium hieß es, die Ministerin bedauere den Rückzug Schmalzls. Sie könne die Entscheidung aber angesichts der „verletzenden Diskussion“ über seine Person nachvollziehen. Ein Ministeriumssprecher sicherte zu, dass nun zügig ein neuer Vorschlag auf den Weg gebracht werden solle. In der Zwischenzeit soll Harms' Stellvertreter Rainer Griesbaum die Geschäfte kommissarisch übernehmen.

Der Generalbundesanwalt ist Nummer eins in Deutschland bei der Verfolgung von Terroristen. Die Bundesjustizministerin schlägt einen Kandidaten vor, der vom Kabinett gebillt und nach der Zustimmung des Bundesrates vom Bundespräsidenten ernannt wird. Auf die Frage, ob dieses Verfahren nicht politischem Druck und politischer Willkür ausgesetzt sei und geändert werden müsse, sagte der Sprecher des Bundesjustizministeriums, die Frage stelle sich momentan nicht.

Baden-Württembergs SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel sagte, die Mehrheit für Schmalzl im Bundesrat habe bis Donnerstagmittag gestanden. Dann sei die E-Mail Schmalzls an Rautenberg öffentlich geworden. Damit habe sich Schmalzl „selbst rausgeschossen“. Die Mail habe vor allem mehrere ostdeutsche Länder verärgert. Deren Tenor sei dann gewesen: „Wer so unbeherrscht ist, der ist Krisensituationen nicht gewachsen.“

Rautenberg sagte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag, der Wortlaut der E-Mail erfülle den Straftatbestand der Beleidigung. „Ich werde jedoch keinen Strafantrag stellen“, sagte er. Das Bundesjustizministerium habe jedoch ein eigenes Antragsrecht.