Schreiende Ungerechtigkeit
Adoptionskinder kommen häufig erst nach dem ersten Lebensjahr zu ihren neuen Familien. Deshalb haben viele Adoptivmütter nichts von der Mütterrente. Dagegen kann sich eine leibliche Mutter, deren Kind nur einen Tag nach seinem ersten Geburtstag adoptiert wurde, über eine zusätzliche Rentengutschrift freuen.
Eine schreiende Ungerechtigkeit. Die Bundesregierung hält sie mit Hinweis auf bürokratische Hürden für akzeptabel.
Nun stimmt es zweifellos, dass eine Neuberechnung von 9,5 Millionen Bestandsrenten Zeit kostet. Mehr Zeit als mit einer Pauschalvorgabe. Aber wer hat die Bundesregierung eigentlich gezwungen, die Mütterrente übers Knie zu brechen? Niemand. Sie selbst wollte mit diesem Prestigeprojekt möglichst schnell glänzen. Entstanden ist dabei eine Menge Murks. Warum Adoptiveltern bei der Rente nicht wie andere Eltern behandelt werden, die ihr Kind im zweiten Lebensjahr erzogen haben, ist logisch jedenfalls nicht zu erklären.