„Section control“ kann ein durchaus nützlicher Weg sein, Raser zu bremsen. Doch es muss sichergestellt sein, dass die Daten aller sich ordnungsgemäß verhaltenden Fahrer sofort gelöscht werden.
Sensible Daten
Schon 2008 hat das Bundesverfassungsgericht zwei Bundesländer zurückgepfiffen, die massenhaft Kfz-Kennzeichen gescannt hatten, um sie mit Fahndungsdateien abzugleichen. Das Urteil trug Bedenken gegen das Erstellen von Bewegungsbildern Rechnung.
23.01.2015
, 18:48 Uhr