Faire Bezahlung Sicherheitswirtschaft will ihr eigenes Gesetz

Düsseldorf · Der Branchenverband fordert verbindliche Qualitätsstandards und eine faire Bezahlung der Mitarbeiter. Das ist ungewöhnlich - hat aber gute Gründe. Einer ist der Fachkräftemangel.

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Dass ein Branchenverband als Vertreter der Unternehmen und damit der Arbeitgeber sich selbst vom Gesetzgeber verbindliche Qualitätsstandards und eine faire Bezahlung der Mitarbeiter vorschreiben lassen will, ist eher ungewöhnlich. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) tut es dennoch. Und zwar vehement.

Private Sicherheitsdienstleister beschäftigen in Deutschland mittlerweile 267.000 Mitarbeiter - allein in Nordrhein-Westfalen sind es mehr als 50.000 bei rund 750 Unternehmen. Im vergangenen Jahr wurde bundesweit ein Umsatz von fast 8,8 Milliarden Euro erzielt. Die Anforderungen an die Branche sind mit ihren Einsatzgebieten ständig gewachsen, erklärt BDSW-Präsident Gregor Lehnert anlässlich der Jahresmitgliederversammlung des Verbandes an diesem Donnerstag in Düsseldorf: Schutz kritischer Infrastrukturen, Großveranstaltungen, der Geldversorgung oder der Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr. „Das ist ein hoher Qualitätsanspruch an die Dienstleister“, so Lehnert. Zunehmend übernähmen Privatfirmen Aufgaben der Gefahrenabwehr, für die Polizei bei ebenfalls stetig zunehmenden Herausforderungen etwa durch Terrorismus der Cyberkriminalität schlicht die Kapazitäten fehlten. Das Problem: Eine entsprechende rechtliche Grundlage fehle.

Der BDSW fordert deshalb ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Es soll Qualitätsstandards für die Bereiche festsetzen, wo die Kräfte öffentlich eingesetzt werden - also eng mit der Polizei zusammenarbeiten. Es gehe um Anforderungen an Überprüfung, Qualifikation und Weiterbildung der Mitarbeiter. Die sollen damit auch Bedingung werden für die Bewerbung auf Ausschreibungen.

Ein erster Schritt sei damit getan, dass die Zuständigkeit für die Sicherheitswirtschaft im Bundeskabinett vom Wirtschafts- ins Innenministerium wechseln soll. Der Prozess laufe, so Lehnert. „Das Bundesinnenministerum spricht unsere Sprache, weil es die Sprache der Polizei ist“, sagt er. Die Erschließung neuer Tätigkeitsfelder aus dem bisherigen Aufgabenspektrum der Polizei - seit Jahren wird etwa in NRW darüber diskutiert, ob private Firmen den Objektschutz übernehmen könnten -, stehe dabei nicht im Fokus. Aber: „Jeder Unternehmer freut sich über einen neuen Markt.“

Der BDSW fordert für die Mitarbeiter, die öffentliche Sicherheitsaufgaben übernehmen, aber auch minimale Befugnisse. Bisher dürften Wachleute etwa in öffentlichen Parks zwar durch Präsenz für ein höheres Sicherheitsgefühl sorgen - einen Ausweis kontrollieren oder Störern einen Platzverweis erteilen allerdings nicht. „Wir sind impotent“, verdeutlicht Gunnar Vielhaack, selbst Geschäftsführer eines Sicherheitsunternehmens in Köln und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe im BDSW. Dies soll ein neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz ändern.

Nicht zuletzt aber wollen sich die rund 1000 im Verband organisierten Firmen mit dem Ruf nach Qualitätsstandards gegen Dumpingkonkurrenz behaupten. Gegen Firmen, die mit rudimentär ausgebildeten und schlecht bezahlten Kräften den Ruf der gesamten Sparte zerstören. „Da sind Verwerfungen“, bestätigt Lehnert. Gunnar Vielhaack wird konkret: Um eine Großveranstaltung zu leiten, seien heute zwei Wochen Schulung und eine Sachkundeprüfung nötig. „Das ist nicht so fürchterlich viel“, verdeutlicht er.

Aber auch der ohnehin pressierende Fachkräftemangel werde durch die schwarzen Schafe im Sektor verstärkt. „Wir kriegen doch keine Leute mehr, die für uns arbeiten wollen“, sagt Lehnert. Die Wertschätzung für die private Sicherheitsbranche in Deutschland hinke ihrer Bedeutung weit hinterher. In NRW, so Vielhaack, gebe es 33 Lohngruppen. Aber nur die unterste - immerhin mit einem Stundenlohn von elf Euro - bestimme die Wahrnehmung der gesamten Branche als einer, in der man nichts verdiene. Dabei komme eine Sicherheitskraft mit sechswöchiger Schulung nebst Prüfung bei einer 40-Stunden-Woche inklusive Zuschlägen auf einen Bruttoverdienst von 3200 Euro. Kein Reichtum, räumt der Landesgruppenchef ein, aber auch weit entfernt von einem Dumpinglohn.

Während die Tarifbindung in Deutschland seit Jahren sinke, schaffe man es in NRW immer wieder, die Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Insbesondere in einem Bundesland, in dem der private Sicherheitssektor sechs Flughäfen, viele Großveranstaltungen, militärische Gebäude und kerntechnische Anlagen schützen müsse, sei das ein wichtiges Instrument für mehr Sicherheit.