Sorgerecht für ledige Väter
Kabinett stärkt die Rechte der Männer und kommt damit Urteilen in Karlsruhe und Europa nach.
Berlin. Das Kabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für ein neues Sorgerecht verabschiedet. Es soll unehelichen Vätern im Streit um das Sorgerecht für ihr Kinde den Rücken stärken.
Anlass sind mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes, in denen die bisherige rechtliche Bevorzugung der Mütter im Streitfall beanstandet wird.
Jedes dritte Kind (33 Prozent) wird heute nicht-ehelich geboren. Die ledigen Väter sollen künftig gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht für ihr Kind ausüben können — wie das bei verheirateten Paaren in der Regel auch üblich ist.
Allerdings müssen die ledigen Väter dafür - anders als die ehelichen — zunächst einen Antrag beim Familiengericht stellen. Dies gilt auch für alle Alt-Streitfälle, die seit Jahren die Familiengerichte beschäftigen.
Ja, aber nur mit schwerwiegenden Gründen, die sie sechs Wochen nach Kenntnis des Vater-Antrages vorbringen muss. Einlassungen wie, sie möchte allein über das Kind entscheiden oder den Vater gar nicht mehr sehen, gelten dabei nicht. Es geht allein um Gründe, die dem Wohl des Kindes entgegen stehen und die das Familiengericht dann überprüfen muss.
Im Sorgerechts-Streit wird den Vätern von den Müttern häufig Alkoholismus als Versagungsgrund vorgehalten — bis hin zum Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch.
Grundsätzlich sollen laut Gesetzentwurf beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen. Die pädagogische Forschung belegt, dass für ein Kind beide Eltern wichtig sind. Es sollte nach Möglichkeit auch beide Elternteile als gleichberechtigt erleben.
Ja. Wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt und das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass der Vater besser als die Mutter das Sorgerecht ausüben kann, erhält der Mann den Zuspruch.
Klagen von ledigen Vätern aus Deutschland beschäftigen seit über 15 Jahren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und in Folge auch das Bundesverfassungsgericht.
In ihrer jüngsten Entscheidung vom Juli 2010 stellen die Karlsruher Richter fest, dass der Gesetzgeber „unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes eingreift“, indem er ihn generell vom Sorgerecht ausschließt, wenn die Mutter die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigert - „ohne dass ihm die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls eingeräumt ist“.
Der Gesetzentwurf wird in den Bundestag und Bundesrat eingebracht. Im Bundestag wird es mit Sicherheit eine Expertenanhörung geben. Unter anderem will Bayerns Justizministerin und CSU-Vize Beate Merk die sechswöchige Bedenkfrist der Mütter auf mindestens acht Wochen ausweiten - und damit an den Mutterschutzfristen im Arbeitsrecht orientieren.