Staatsanwalt prüft Özdemirs Posieren mit Hanfpflanze
Berlin (dpa) - Der lockere Video-Auftritt von Grünen-Chef Özdemir auf seinem Balkon für eine Spendenaktion könnte ein juristisches Nachspiel haben - weil er ausgerechnet neben einer Hanfpflanze posierte.
Die Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet. Es geht um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
„Wir prüfen den Sachverhalt“, bestätigte der Sprecher der SBerliner taatsanwaltschaft, Martin Steltner, einen Bericht der „Schwäbischen Zeitung“ und der „Berliner Morgenpost“. Es werde untersucht, ob ein Anfangsverdacht auf Anbau von Betäubungsmitteln bestehe. Um überhaupt Ermittlungen nach einer Prüfung aufnehmen zu können, müsste zunächst die Immunität Özdemirs als Bundestagsabgeordneter aufgehoben werden.
Özdemir hatte an der sogenannten Ice-Bucket-Challenge teilgenommen, bei der sich Normalbürger und Prominente weltweit einen Eimer kaltes Wasser über den Kopf gießen und danach weitere Personen auffordern, es ihnen gleichzutun und Geld zu spenden. Mit der Kampagne soll auf die Nervenkrankheit ALS aufmerksam gemacht werden. Bei dem Video-Clip stand Özdemir neben einer Hanfpflanze - aus der Haschisch und Marihuana gewonnen werden kann. Besitz und Anbau sind illegal und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Der Grünen-Chef sprach von einem „bewusst gesetzten“ politischen Statement: „Das ist mir offensichtlich gelungen“, sagte er am Rande eines Parteitermins in Berlin. „Glückwunsch an die, die es zuerst gemerkt haben.“ Er kündigte weitere politische Schritte an.
Dem Online-Portal der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (waz.de) hatte er gesagt: „Ob jemand Cannabis konsumieren möchte und die damit verbundenen Risiken eingeht, sollte in einer freien Gesellschaft der Bürger selbst entscheiden.“ Die Grünen setzen sich seit langem für eine Legalisierung von Cannabis für Erwachsene ein.
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, sprach von einer „leichten Dusseligkeit“. Offenbar habe Özdemir nicht bemerkt, dass auf dem Video eine Hanfpflanze stehe, und dann charmant versucht, es als politischen Akt für die Drogenliberalisierung zu rechtfertigen. „Aber die Rechtslage ist relativ eindeutig“, sagte Schulz der Deutschen Presse-Agentur.
Erlaubt ist nur das Pflanzen von Nutzhanf - aber nur für Landwirte. Auch dafür ist eine Genehmigung erforderlich. Der BDK erwartet ein Ermittlungsverfahren gegen Özdemir. Da der Anbau und Besitz einer solchen Hanfpflanze bis auf ganz wenige Ausnahmefälle gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt, dürfte bereits gegen Herrn Özdemir von Amts wegen ermittelt werden, sagte Schulz der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag). Grundsätzlich sei aber eine Reform der Drogenpolitik durchaus zu begrüßen, auch, um Konsumenten zu entkriminalisieren.