Sterbehilfe für Todkranke erleichtert

Die Bundesärztekammer lockert ihre Grundsätze und gibt den Medizinern mehr Spielraum bei der Hilfe zum Suizid.

Berlin. Todkranke Patienten sollen zum Sterben künftig leichter Hilfe vom Arzt bekommen können, ohne dass Mediziner damit gegen Standesregeln verstoßen. Das sehen neue Grundsätze für die Mediziner vor, die die Bundesärztekammer am Donnerstag vorstellte. Mit ihnen wird das bisherige Nein zur Hilfe beim Suizid gelockert. Diese gilt jetzt nicht mehr als unethisch — festgestellt wird stattdessen, diese Hilfe sei keine ärztliche Aufgabe.

Kammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe betonte: „Wenn Ärzte mit sich selbst im Reinen sind, brechen wir nicht den Stab über sie.“ Aktive Sterbehilfe lehnt die Bundesärztekammer weiter ab.

Die Lockerung könnte etwa bei Krebspatienten zum Tragen kommen, wenn eine Kombinations- oder Chemotherapie nach einiger Zeit der Stabilisierung plötzlich nicht mehr anschlägt. Voraussetzung für aktivere Begleitung beim Sterben müsse immer das Einverständnis dieser Patienten sein, betonte Hoppe. Auch todkranke Jugendliche mit großem Leidensdruck und ohne Chance auf Besserung könnten sich im Einzelfall gegen ein Weiterleben wenden.

Ungeachtet der neuen Empfehlungen sieht die verpflichtende Berufsordnung für Ärzte aber weiter vor, dass Ärzte Menschenleben nicht aktiv verkürzen dürfen. Beim Ärztetag in Kiel Ende Mai könnte es zu einer Aufweichung der Berufsordnung kommen. Die Länder müssten Änderungen genehmigen.

30 Prozent der deutschen Ärzte würden laut einer Allensbach-Umfrage von 2009 eine Erlaubnis zur Hilfe beim Suizid bei unheilbar Kranken begrüßen. 62 Prozent lehnen dies ab, acht Prozent sind unentschieden.

Kritik kam vom Chef der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Er mahnte, Beihilfe zum Suizid sei keine ethische Fortführung der Sterbebegleitung.

Der FDP-Experte Michael Kauch betonte dagegen, die Ärzte bewegten sich mit der Lockerung der Empfehlungen in die richtige Richtung. Die Entscheidung über ärztlich assistierten Suizid gehöre aber ins Parlament. dpa