Weitere Rekorde erwartet Steuerschätzer: 2016 nochmals Zusatzplus in den Staatskassen
Berlin/Nürnberg (dpa) - Bund, Länder und Kommunen müssen sich in den nächsten Jahren auf weniger üppige Zusatzeinnahmen bei den Steuern einstellen. Das Steueraufkommen dürfte zwar auch in den kommenden Jahren von Rekord zu Rekord zulegen.
Experten gehen aber davon aus, dass das Plus kaum stärker ausfällt als bisher erwartet.
Das wurde zu Beginn der Steuerschätzung in Nürnberg deutlich wurde. Für das laufende Jahr zeichnen sich allerdings nochmals Mehreinnahmen im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung ab. In den Folgejahren dürfte es dann nur noch geringfügige Veränderungen gegenüber bisherigen Prognosen geben. Für die Jahre 2018 bis 2020 dürften die Zahlen etwa bestätigt werden, heiß es.
Der Arbeitskreis Steuerschätzung ermittelt bis zum Freitag die neue Einnahmeprognose für die Staatskassen. Die Experten von Bund und Ländern, Bundesbank, Kommunalverbänden, Forschungsinstituten sowie Statistikamt sagen das mögliche Steueraufkommen für dieses Jahr und den Zeitraum bis 2021 voraus. Das Ergebnis wird am Freitag von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Berlin verkündet.
Der Bund sagt in seiner Schätzvorlage für das laufende Jahr nach Informationen des „Handelsblatts“ (Mittwoch) Mehreinnahmen von ungefähr 3,5 Milliarden Euro gegenüber der Mai-Schätzung voraus. Schon in den ersten neun Monaten dieses Jahres legte das Steueraufkommen des Staates (ohne Gemeindesteuern) um insgesamt 4,2 Prozent zu. Das liegt klar über dem Plus von 3,0 Prozent, das in der Mai-Steuerschätzung für das Gesamtjahr 2016 vorausgesagt wurde.
In den vergangenen Jahren hatten die Steuerschätzer ihre Prognosen fast immer deutlich nach oben korrigiert. Im Mai wurde Bund, Ländern und Gemeinden bis zum Jahr 2020 ein Zusatzplus von 42,4 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Nach der Mai-Schätzung werden die Einnahmen 2020 auf dann 808,1 Milliarden Euro klettern. Für das Jahr 2021 wird nun eine erste Schätzung vorgenommen. Das in Aussicht gestellte Geld ist zwar noch nicht in den Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden, aber schon für die kommenden Jahre verplant.
Basis der Steuerschätzung ist stets das geltende Rechts. Was wichtig ist, da mögliche Steuerentlastungen nach der Bundestagswahl 2017 in der jetzigen Schätzung nicht berücksichtigt werden. Das betrifft auch Effekte aus der Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern nach 2019. Zudem soll der „Solidaritätszuschlag“ nach bisherigen Unionsplänen vom Jahr 2020 an schrittweise abgeschafft werden. Auch die Abgeltungsteuer könnte abgeschafft und die Besteuerung von Kapitalerträge dann neu geregelt werden.
Die „Wirtschaftsweisen“ forderten, Haushaltsspielräume nicht für höhere Ausgaben zu nutzen, sondern auch für Steuerreformen. Um private Investitionen attraktiver zu machen, seien mehr steuerliche Anreize nötig. Die Unternehmens- und Einkommensbesteuerung sollte reformiert werden. Bei der Erbschaftsteuer wird eine Kombination aus breiter Bemessungsgrundlage und niedrigen Sätzen vorgeschlagen.