Zu wenig Indizien für Anschlag Terrorverdächtiger wegen Urkundenfälschung in U-Haft

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Ein unter Terrorverdacht festgenommener Flüchtling sitzt jetzt in Berlin wegen Urkundenfälschung in Untersuchungshaft.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich geweigert, gegen den 27-Jährigen einen Haftbefehl wegen Terrorismusverdachts zu erlassen. Die Ermittler hatten dem Mann vorgeworfen, Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu sein und möglicherweise einen Anschlag in Deutschland vorbereiten zu wollen. Die Indizien hätten dem BGH für einen Haftbefehl nicht ausgereicht, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft.

Nach Angaben von Sicherheitskreisen vom Freitag gibt es zu einem möglicherweise geplanten Anschlag keine konkreten Erkenntnisse. Auch die Frage, auf welche Weise der Mann ein Attentat verüben wollte, sei weiterhin unbeantwortet, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Mann am Mittwochabend durch die Berliner Polizei festnehmen lassen. Er wurde nach Karlsruhe gebracht. Nach dem Nein des BGH hatte das Amtsgericht in Karlsruhe einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung verhängt, weil der Flüchtling einen gefälschten Pass benutzt haben soll.

Seit Freitagmorgen ist der Verdächtige zurück in Berlin. Er wurde in der Anstalt Moabit wegen Suizidgefahr in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht. Der Mann werde überwacht, sagte der amtierende Sprecher der Justizverwaltung, Lars Hoffmann, der Deutschen Presse-Agentur. „Der Raum hat nichts in sich, was lose ist“, so der Sprecher. Vor kurzem hatte sich ein Terrorverdächtiger in Leipzig in Untersuchungshaft umgebracht.

„Focus online“ hatte am Donnerstagabend berichtet, der Mann habe ein Messerattentat in Berlin für kommenden Montag geplant. In einem Telefonat mit seinem IS-Kommandanten soll er darum gebeten haben, endlich zuschlagen zu dürfen. Der US-Geheimdienst habe das Gespräch abgehört und das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert.

In Sicherheitskreisen hieß es, falls es tatsächlich derart konkrete Erkenntnisse geben würde, hätte der BGH-Ermittlungsrichter den von der Bundesanwaltschaft beantragten Haftbefehl wohl kaum abgelehnt.

Nun setzten die Sicherheitsbehörden auf die weiteren Ermittlungen, hieß es. Man hoffe, dass noch Details zu Tage kommen, die für einen weitergehenden Haftbefehl als für Urkundenfälschung reichten.

Der Verdächtige kam vor einem Jahr als Flüchtling nach Deutschland. Laut Bundesanwaltschaft soll er Kontakt zu einem IS-Mitglied in Syrien gehabt haben, das für Operationen im Ausland zuständig sein soll.

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte auf Anfrage, Ausgangspunkt der Ermittlungen seien Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gewesen. Die Ermittlungen hätten weitere Indizien ergeben, „insbesondere aus der Auswertung von Speichermedien“. Die „Gesamtschau dieser Erkenntnisse“ habe seine Behörde zur Beantragung des Haftbefehls veranlasst.

Ein Verdächtiger darf nur dann in U-Haft genommen werden, wenn es einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund gibt. Dabei geht es meistens um Fluchtgefahr. Außerdem muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Laut Amtsgericht Karlsruhe hat der zuständige Richter dies bejaht.

Der Verteidiger des Verdächtigten, Jonathan Burmeister, sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, er habe bereits Haftprüfung beantragt. Er nannte die U-Haft rechtswidrig und die Haftgründe vorgeschoben. Sein Mandant habe die Urkundenfälschung gestanden. Er sei „in Wirklichkeit natürlich wegen der anderen Vorwürfe in Haft“, sagte er. Die Prüfung müsse nun binnen 14 Tagen erfolgen, „eigentlich unverzüglich“.

Laut Anwalt weist der 27-Jährige die Terrorvorwürfe zurück. Er sei nicht der Gesuchte. Den Namen, den ausländische Geheimdienste deutschen Ermittlern nannten, habe er weder benutzt noch sei er ihm bekannt.