Union gegen Gleichstellung homosexueller Paare
Berlin (dpa) - Die FDP strebt die vollständige Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe an - die Union im Bundestag will da aber nicht mitziehen.
Mehrere Unionspolitiker schlossen am Montag eine komplette Gleichstellung aus. Dagegen hatte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Wochenende anlässlich zehn Jahren Lebenspartnerschaftsgesetz für eine vollständige Gleichstellung ausgesprochen. Sie sagte aber auch: „Mehr gesellschaftliche Liberalität lässt sich nicht verordnen, sondern nur durch beharrliches Argumentieren erreichen.“
Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) entgegnete in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, der entsprechende Vorstoß von Leutheusser-Schnarrenberger „entbehrt jeder Grundlage“. „Das Thema steht nicht auf der Agenda der Koalition.“ Er fügte hinzu: „Es gibt Unterschiede zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft. Und die müssen sich auch im Gesetz widerspiegeln.“
Das Lebenspartnerschaftsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung wurde am 1. August 2001 wirksam. Es ermöglicht Homosexuellen, im Standesamt zu heiraten. Rechtlich blieb die Lebenspartnerschaft aber hinter der echten „Homo-Ehe“ zurück, wie sie zum Beispiel in den Niederlanden gilt. Homosexuelle in Deutschland können zum Beispiel gemeinsam keine Kinder adoptieren. Auch das Einkommensteuerrecht macht Unterschiede - das Thema ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Für die Gleichstellung in diesem Bereich wäre das CDU-geführte Bundesfinanzministerium zuständig.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, sagte, die Union werde „nicht gleich stellen, was nicht gleich ist“. „Der Staat schützt Ehe - und zwar zwischen Mann und Frau - sowie Familie in besonderer Weise, weil die Familie Keimzelle unserer Gesellschaft ist.“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis sagte dem Radiosender MDR Info, mit einer Gleichstellung würde in der verfassungsmäßigen Ordnung neben die Ehe ein anderes Rechtsinstitut gestellt. Dazu müsse man die Verfassung ändern - das gehe aber nur mit Zweidrittel-Mehrheit. Die Ehe habe in der Verfassung eine Vorrangstellung. Sie sei ein besonders hohes Rechtsgut wie die Würde des Menschen, Freiheit, Recht auf Leben, Gleichheit, Religions- und Meinungsfreiheit.