Der Mann aus Sierra Leone soll im Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle die Matratze, auf der er gefesselt lag, mit einem Feuerzeug angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch.
In einem ersten Verfahren am Landgericht Dessau war der Angeklagte freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben.