Vätergesetz: Der zähe Kampf ums Kind

Ein Jahr Vätergesetz: Hat es die Chancen von ledigen Vätern wirklich verbessert?

Auch Säuglinge von getrennt lebenden Eltern können schon per Gerichtsbeschluss auf Papa-Besuch gehen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Seit einem Jahr können unverheiratete Väter auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind einklagen. Doch hat das Gesetz wirklich dazu geführt, dass Väter und Mütter vor Gericht stärker gleichgestellt werden? Wir haben mit einer Frau gesprochen, deren Ex-Partner von seinem Klagerecht Gebrauch gemacht hat. Ihr Fazit: "Ich fühle mich als Mutter vorverurteilt."

Auch ein Vater, der jahrelang ums eine Tochter gekämpft hat und sich inzwischen um andere Männer in derselben Situation kümmert, hat uns seine Einschätzung gegeben. Er sagt: „Wenn die Mutter streitet, gewinnt sie immer.“ - das gelte nach wie vor. Beide Erfahrungsberichte lesen Sie in der Dienstagsausgabe (15.07.) der Westdeutschen Zeitung.