Vater von NSU-Opfer wird im Prozess das Wort entzogen
München (dpa) - Im NSU-Prozess ist es zum Streit über das Rederecht von Angehörigen der Terroropfer gekommen. Der Vater des in Kassel ermordeten Halit Yozgat wollte vor Gericht eine Erklärung abgeben.
Der Vorsitzende Richter unterbrach ihn nach wenigen Worten.
Der Richter wies darauf hin, dass solche Stellungnahmen nach der Strafprozessordnung nur zu konkreten Beweispunkten zulässig seien. Auch Zschäpes Verteidiger und die Bundesanwaltschaft äußerten Bedenken. Schließlich verschob Yozgat seine Erklärung auf einen anderen Tag.
Die Ombudsfrau für die Angehörigen der NSU-Opfer, Barbara John, kritisierte das Vorgehen des Gerichts. Aus familiären und beruflichen Gründen hätten viele Angehörige nicht die Möglichkeit, regelmäßig zum Prozess zu kommen. Es sei im Grunde ein „unmöglicher Zustand“, wenn sie dann nicht die Möglichkeit hätten, das Wort zu ergreifen. Sie sei davon überzeugt, dass dies auch nach der Strafprozessordnung möglich sein müsse, sagte John in einer Prozesspause. „Es ist keine Mathematik, es ist alles Interpretation.“
Ismail Yozgat werde seine Erklärung am Mittwoch abgeben, sagte sein Anwalt Thomas Bliwier. Er zeigte sich verärgert darüber, dass auch Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer sich dagegen ausgesprochen hatte, Yozgat das Wort zu erteilen. „Herr Heer sollte sich schämen für seine Erklärung“, sagte Bliwier. „Wenn hier Herr Yozgat als betroffener Familienvater, der seinen sterbenden Sohn gefunden hat, eine Viertelstunde der Prozesszeit haben möchte, um eine Erklärung abzugeben, dann kann sich die Verteidigung das anhören, und insbesondere auch Frau Zschäpe.“
Yozgats Sohn Halit war laut Anklage 2006 in seinem Internetcafé in Kassel von den Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) erschossen worden. Am Dienstag wurde im Gerichtssaal das Video einer Tatortbegehung mit dem ehemaligen Verfassungsschützer Andreas T. gezeigt.
T. saß zur Tatzeit im hinteren Raum des Internetcafés. Seine Anwesenheit hatte für Spekulationen gesorgt, zumal er sich nach der Tat nicht als Zeuge gemeldet hatte. Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt; die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass er mit dem Mord etwas zu tun hatte. In seinen bisherigen Vernehmungen hatte T. stets behauptet, er habe von der Tat nichts mitbekommen.
In dem anderthalb Minuten langen Film demonstriert er, wie er sich angeblich in dem Café umsah, Yozgat nicht fand, schließlich Geld auf den Tisch legte und hinausging. Höchstwahrscheinlich lag Yozgat zu diesem Zeitpunkt bereits tödlich getroffen hinter dem Tresen. T. will ihn nach seinen bisherigen Aussagen jedoch nicht gesehen haben.
Eine ehemalige Kollegin des Verfassungsschützers nährte Zweifel an seiner Version. Wie die 57-Jährige vor Gericht aussagte, wurde in der Woche nach der Tat ausgerechnet T. damit beauftragt, bei der Staatsschutzabteilung der Polizei Erkundungen über den Mordfall einzuholen, um herauszufinden, ob möglicherweise Islamisten mit der Tat zu tun hatten. T. habe dabei nicht erwähnt, dass er selbst Gast in dem Café gewesen sei. Dass er überhaupt in dem Café war, konnte die Polizei erst später ermitteln - T. hatte sich in einem Internet-Flirtforum eingeloggt.