VdK will in Karlsruhe bessere Pflege einklagen
Berlin (dpa) - Der Sozialverband VdK will wegen „grundrechtswidriger Zustände“ im deutschen Pflegesystem das Bundesverfassungsgericht anrufen. Mit zehn Musterklagen sollten mehr Hilfe und bessere Betreuung für Senioren erzwungen werden, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der „Süddeutschen Zeitung“.
Der Verband mit 1,7 Millionen Mitgliedern wolle „gesetzgeberisches Unterlassen“ rügen: 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung solle die Politik grundlegende Reformen nicht nur ankündigen, sondern auch umsetzen. Ziel der Klage sei, dass Menschen in Deutschland künftig „in Würde altern“ könnten, sagte Mascher der Zeitung.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat zwar eine große Pflegereform angekündigt - die Missstände seien aber nun seit so vielen Jahren bekannt und von diversen Expertenbeiräten analysiert und kritisiert worden, eine Reform sei gleichwohl ausgeblieben, so Mascher. Es gelte nun, in Karlsruhe einen Mindeststandard an Pflege sicherzustellen und grundlegende Verbesserungen auch für Demenzkranke einzuklagen. Die häusliche Pflege solle ebenfalls stärker gefördert werden.
Üblicherweise werde in Karlsruhe gegen ein bestehendes Gesetz geklagt - in diesem Fall solle nun ein neues, grundrechtsschützendes Gesetz eingeklagt werden, schreibt die Zeitung. Zu den Erfolgsaussichten des Vorstoßes äußerte sich der Paritätische Gesamtverband, in dem auch der VdK organisiert ist, zurückhaltend: „Ob nun das juristische Verfahren über das Bundesverfassungsgericht zielführend sein wird, das bleibt abzuwarten, da kann man skeptisch sein“, sagte der Vorsitzende Rolf Rosenbrock in Berlin.
Grundsätlich unterstütze der Verband die Klagen aber: „Als Paritätischer sind wir eigentlich für jeden Beitrag dankbar, Ausgrenzung und Benachteiligung und größere Spaltung überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen.“