Verbraucherschützer mahnen Facebook ab
Berlin (dpa) - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält 19 Punkte in den Nutzungsregeln von Facebook für rechtswidrig. Der Verband hat deswegen das Online-Netzwerk abgemahnt.
Facebook wies die Vorwürfe zurück: Das Unternehmen sei sich sicher, dass die seit Ende Januar geltenden neuen Nutzungsbedingungen den Gesetzen entsprächen.
Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. „Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden“, erklärte der Verband. Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook.
Zudem bemängeln die Verbraucherschützer die Klarnamenpflicht sowie diverse Voreinstellungen, die von den Nutzern erst rückgängig gemacht werden müssen. So sehen sie ein Problem darin, dass das Auffinden durch Suchmaschinen wie Google bereits voreingestellt ist - genauso wie der Kreis der Nutzer, die Beiträge eines neuen Mitglieds sehen können. „Auch die Entscheidung darüber, ob soziale Handlungen wie das „Liken“ in Verbindung mit dem Namen des Verbrauchers für Werbung genutzt werden dürfen, nimmt Facebook seinen Nutzern zunächst ab“, kritisiert der Verband. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind in diesen Fragen ausdrückliche Einwilligungen ohne Voreinstellungen erforderlich.
Facebook hat nun Zeit, bis zum 16. März auf die Abmahnung des vzbv zu reagieren. Wenn das Netzwerk sich weigert, eine vom Verband eingeforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, müssten die Verbraucherschützer den Klageweg beschreiten.
Die Verbraucherschützer werfen Facebook in ihrer Stellungnahme weiterhin vor, das eigene Geschäftsmodell zu verharmlosen. „Facebook ist und bleibt kostenlos“, heißt es auf der Anmelde-Seite des Netzwerks. „So kostenlos ist Facebook eben nicht“, sagte Carola Elbrecht, Expertin für Digitales bei den Verbraucherzentralen, der dpa. „Es ist ja kein Geheimnis, dass Facebook mit den Daten seiner Nutzer Geld verdient. Aber trotzdem wird der Werbecharakter verschleiert. Die Daten führen ja zu den Gewinnen.“ Die eigenen Daten seien „ein sehr kostbares Gut“, sagte die Juristin. Nutzer sollten nicht zu freigiebig damit umgehen.
Der Verband will mit der Abmahnung erreichen, dass Facebook die Klauseln ändert. Ein Anlass waren auch die neuen Nutzungs- und Datenschutzregeln, die Facebook Ende Januar eingeführt hatte. Datenschützer und Politiker hatten die Regeln deutlich kritisiert.
Facebook wies die Beschwerde zurück. „Wir sind zuversichtlich, dass die Aktualisierungen dem geltenden Recht entsprechen“, erklärte das Online-Netzwerk. Die Verbraucherzentralen selbst hätten gelobt, dass die Bedingungen nun einfacher zu verstehen seien. „Nach einer ersten Einschätzung sind wir überrascht, dass sich der vzbv auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiert, die seit 10 Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet werden. Dazu gehört, dass Menschen mit ihren echten Namen auf unser Plattform sind.“
Facebook verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits US-Giganten wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stärkte den Verbraucherschützern den Rücken. Der Verband „greift berechtigte Kritikpunkte auf“, erklärte Maas. Sein Staatssekretär Gerd Billen hat von 2007 bis 2013 den Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) geführt.