Verfassungsgericht verhandelt über Euro-Rettungskurs

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht will nach den Worten von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nicht über Zweck und Sinn der europäischen Rettungspolitik entscheiden.

„Das ist und bleibt allein Aufgabe der Politik“, sagte Voßkuhle zu Beginn der mündlichen Verhandlung über den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Euro-Krise. Ebenso spiele es für die Beurteilung des Gerichts keine Rolle, ob die Maßnahmen der Notenbank erfolgreich gewesen seien.

Das Verfassungsgericht verhandelt zwei Tage lang über die Frage, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten hat, als sie 2012 beschloss, unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Aktiv geworden sind die Währungshüter in diesem Rahmen bisher nicht. Doch Kritiker halten allein den Beschluss für zu weitgehend.

Das Gericht werde prüfen, ob das deutsche Grundgesetz verletzt worden sei, sagte Voßkuhle. Dabei werfe das Handeln der EZB schwierigste Rechtsfragen auf, da diese als Organ der EU auch nur EU-Recht unterworfen sei. „Hier wird zu klären sein, inwieweit die EZB Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassung wegen auch nicht übertragen werden durften.“

Der Senat will zunächst den Beschwerdeführern Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vor der Verhandlung die Unabhängigkeit der Notenbank betont: „Wir haben keinen Zweifel daran, die Bundesregierung, dass die EZB sich mit ihren Entscheidungen im Rahmen ihres Mandats hält.“