Verfassungsrichter zweifeln an Professorenbesoldung
Karlsruhe (dpa) - Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben deutliche Zweifel, ob Hochschulprofessoren ausreichend bezahlt werden. Das wurde am Dienstag in der mündlichen Verhandlung über die Professorenbesoldung deutlich.
Das sogenannte Alimentationsprinzip, wonach Beamte angemessen bezahlt werden müssen, sei „zentraler Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Das Verfahren habe Pilotfunktion für andere anhängige Streitigkeiten über die Besoldung von Richtern und Beamten im Allgemeinen.
Im Ausgangsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen hatte ein Chemieprofessor aus Marburg geklagt. Er war 2005 mit einem Grundgehalt von zunächst 3890,03 Euro eingestellt worden. Dazu kamen sogenannte Leistungsbezüge in Höhe von 23,72 Euro.
Seit 2005 werden alle neu eingestellten Professoren nach neuen Besoldungsgruppen bezahlt, die zum Teil deutlich unter den alten Sätzen liegen - nach der Grundstufe der Besoldungsgruppe W2 etwa so viel wie ein Regierungsrat oder ein Gymnasiallehrer in der höchsten Altersstufe. Dafür haben die Universitäten die Möglichkeit, je nach Leistung Zulagen zu bezahlen. Wie ein Mitarbeiter des Statistischen Bundesamts vortrug, liegen die Zulagen im Durchschnitt bei rund 900 Euro pro Monat. Im Gegensatz zur früheren Besoldung steigt die Bezahlung aber nicht mehr automatisch mit dem Alter.
Der verfassungsrechtliche Schutz des Alimentationsprinzips sei Ausgleich dafür, dass die Beamten „weder mit ihrem Dienstherrn über ihre Besoldung verhandeln noch höhere Bezüge mit den Mitteln des Arbeitskampfrechts durchsetzen können“, sagte Voßkuhle. In den vergangenen Jahren hätten Beamte „teils schmerzhafte Einschnitte“ hinnehmen müssen. Verfassungsrichter Udo Di Fabio stellte in Frage, ob eine „Ökonomisierung des Wissenschaftsbetriebs“ mit den Mitteln des Beamtenrechts überhaupt möglich sei. Vier der acht Mitglieder des Zweiten Senats sind selbst Professoren.
Für das Land Hessen verteidigte Innenminister Boris Rhein (CDU) die Neuregelung. Ziel der Reform sei eine leistungsorientierte Bezahlung gewesen. „Der Staat muss die Möglichkeit haben, um die klügsten Köpfe zu werben.“
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz, der 2002 mit an der Ausarbeitung der Reform beteiligt war, betonte den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. „Es ging darum, Anschluss zu finden an internationale Entwicklungen.“ Deshalb sei die Besoldung flexibler geregelt worden.
Wiefelspütz äußerte Zweifel an der These, dass Professoren besser bezahlt werden, weil sie mehr Entscheidungsfreiheit haben als andere Beamte, die an Weisungen gebunden sind. „Deswegen ist doch ein Lehrer oder Beamter oder Soldat nicht weniger wert.“
Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands, Bernhard Kempen, sprach von einer „systemischen Bedeutung“ der Hochschullehrer. Er kritisierte, die genaue Höhe der Besoldung sei angesichts der Leistungsbezüge nur schwer vorhersehbar. Für die Hochschulrektorenkonferenz betonte Peter Hommelhoff, betonte, eine akademische Karriere bedeute auch „ein hohes Risiko des Scheiterns“. Dies müsse bei der Bezahlung berücksichtigt werden.