Warnschuss-Arrest für jugendliche Gewalttäter

Strafe zur Bewährung oder Arrest — bisher gilt für den Jugendrichter ein Entweder-Oder.

Düsseldorf. Nach dem Gewaltexzess in der Berliner U-Bahn fordert die Union die schnelle Einführung eines Warnschussarrests für junge Täter.

Das Jugendgerichtsgesetz sieht schon jetzt einen Arrest von bis zu vier Wochen vor. Der Jugendarrest ist nach der Definition des Gesetzes ein „Zuchtmittel“. Weitere solcher Zuchtmittel sind die Verwarnung und Auflagen wie etwa Arbeitsleistungen oder Wiedergutmachung. Diese Sanktionen ordnet der Richter an, wenn er eine Jugendstrafe für nicht geboten hält.

Er kann aber durchaus auch eine Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) verhängen. Dann aber darf er nicht gleichzeitig ein Zuchtmittel anordnen. Das heißt: Verhängt er eine Freiheitsstrafe und setzt diese zur Bewährung aus, dann ist ein Einsperren des Täters nicht möglich. Es gilt also ein Entweder-Oder. Würde ein Warnschuss-Arrest eingeführt, wären Bewährungsstrafe und Arrest nebeneinander möglich.

Manch ein Jugendlicher dürfte kaum von einer zur Bewährung ausgesprochenen Freiheitsstrafe abgeschreckt werden. Und versteht die Bewährungsstrafe gar als eine Art Freispruch zweiter Klasse.

Oder prahlt damit in seinem Umfeld. Unions-Fraktionsvize Günter Krings: „Es muss der Vergangenheit angehören, dass Jugendliche ihre Bewährungsstrafen als Trophäen vorzeigen.“ Der Warnschuss-Arrest solle wie eine „gelbe Karte“ wirken und den Tätern klar machen, wovon sie verschont bleiben, wenn ihre Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Gewerkschaft der Polizei beklagt, jugendliche Täter betrachteten den öffentliche Raum als rechtsfrei, Verstöße gegen Recht und Gesetz würden nur lapidar geahndet.

Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hält die Sanktionsmittel des Jugendgerichtsgesetzes für ausreichend. Dieses sei zu Recht pädagogisch orientiert. Schnelle Aufklärung und sofortiger Zugriff auf die Täter seien entscheidend. Kritiker verweisen auch darauf, dass die Rückfallquoten nach verhängtem Jugendarrest und nach vollstreckten Jugendstrafen höher seien als nach zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.

Der 2009 von Union und FDP geschlossene Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich die Schaffung eines Warnschuss-Arrests vor. Bisher hat sich allerdings noch nichts getan. Das FDP-geführte Justizministerium kündigt nun an, bis Pfingsten einen Gesetzentwurf vorzulegen. Inhalt: Das Gericht kann auch bei zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe gleichzeitig einen Warnschuss-Arrest bis zu vier Wochen aussprechen.