Warum mit der „e-Card“ nicht zu spaßen ist

Neuer Streit zwischen Ärzten und Kassen. Gibt es bald Gesichtskontrollen in der Praxis?

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Düsseldorf. Seit dem 1. Januar 2014 ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht. Die Krankenkassen verlangen, dass alle der etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland die „e-Card“ mit Foto vorzeigen, wenn sie sich bei einem Arzt behandeln lassen. Umso heftiger schlug die Nachricht ein, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer jetzt bekanntgewordenen juristischen Expertise massive Zweifel an der Rechtsgültigkeit der neuen Karte hegt.

Der Vorwurf: Die gesetzlichen Kassen hätten bei der Einführung zwar Fotos von ihren Versicherten eingesammelt. Sie hätten aber nicht geprüft, ob die eingesandten Bilder auch tatsächlich die richtigen Personen zeigen. „Geschieht diese Überprüfung nicht, so sehen wir hier rechtliche Probleme, da ja insbesondere in Zukunft sensible Daten auf der Karte gespeichert werden sollen“, sagte gestern KBV-Sprecher Roland Stahl.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) spricht von einer alten Debatte, die schon einmal geführt worden sei. Das Bundesgesundheitsministerium, das die Einführung der „e-Card“ 2003 per Gesetz beschlossen hat, habe längst klargestellt, dass die Kassen nicht für den Identitätsnachweis zuständig sind. „Es hieß, dass die Gesundheitskarte kein klassisches Ausweisdokument ist. Zudem ist es nicht im Interesse des Patienten, ein falsches Foto abzugeben, da er optimal versorgt werden will“, sagte GKV-Sprecherin Ann Marini.

Das allerdings hat sich in der Realität nicht bestätigt. Seit Oktober 2011 werden die „e-Cards“ ausgestellt. Kurz darauf wurden die ersten Fälle von Juxfotos bekannt. So hatten Versicherte etwa Bilder ihrer Haustiere eingereicht. Die Techniker Krankenkasse sprach Ende 2013 von über 100 identifizierten Spaßbildern. Wie viele falsche Fotos unentdeckt blieben, ist ungeklärt.

Doch den Betroffenen droht nun Ärger. Denn das Bundesgesundheitsministerium verlangt, dass die Ärzte genau hinsehen, ob das Foto tatsächlich den Patienten zeigt. „Die Ärzte sind dazu verpflichtet“, erklärte eine Sprecherin gestern.

Regina Behrendt von der Verbraucherzentrale NRW rät dringend dazu, mit der neuen Karte nicht zu spaßen. „Wer ein falsches Foto abgegeben hat, ist auf den guten Willen der Arztpraxis angewiesen. Vielleicht lassen sie es nach dem Vorzeigen eines Ausweises durchgehen. Vielleicht verlangen sie aber auch eine Ersatzbescheinigung.“ Dann muss der Patient nach jeder Behandlung ein Schreiben seiner Kasse einreichen, das seine Identität bestätigt.

Wer zu den etwa fünf Prozent der Versicherten gehört, die die neue Karte bislang nicht beantragt haben, ist ebenfalls auf die Kulanz seines Arztes angewiesen. Viele Kassenärzte haben angekündigt, die alten Karten noch bis Oktober zu akzeptieren. Erst dann werden ihre Abrechnungssysteme umgestellt.