Studie Wie es um die Betreuung der Grundschüler in Deutschland bestellt ist

Familienministerin Barley (SPD) setzt sich für einen Rechtsanspruch auf Hort oder Ganztagsschule ein. Vor allem in den alten Bundesländern gibt es große Lücken.

Die Kinderbetreuung bis fünf Jahre ist weitgehend Standard. (Symbolfoto)

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Berlin. Eine öffentliche Betreuung ist für die meisten Kinder bis fünf Jahre inzwischen Standard. Im Schulalltag gibt es dagegen noch große Defizite. Nach einer Prognos-Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums haben derzeit gut vier von zehn Grundschulkindern kein Betreuungsangebot nach dem Unterricht. Nachfolgend ein Gesamtüberblick über die aktuelle Betreuungssituation in Deutschland:

Laut Prognos sehen 65 Prozent aller Eltern und sogar 76 Prozent der Eltern mit Kindern zwischen sechs und zehn Jahren großen Nachholbedarf beim Ausbau der Ganztagsbetreuung. Gegenwärtig liegt die Betreuungsquote hier bei knapp 61 Prozent. Ein Drittel dieser Kinder besucht einen Hort, zwei Drittel gehen in eine Ganztagsschule. Dabei gibt es ein starkes Ost-West-Gefälle.

Während in den neuen Ländern jedes zweite Kind nach der Schule im Hort ist, hat diese Betreuungsform in den alten Ländern Seltenheitswert - nur etwa jedes zwölfte Kind ist hier ein Hortkind. Gut die Hälfte der Grundschulkinder im Osten (56 Prozent) besucht eine Ganztagsschule, im Westen liegt der Anteil bei 32 Prozent. Von den Kindern, die kein Betreuungsangebot haben, meldet laut Prognos gut ein Viertel der Eltern dieser Kinder dringenden Bedarf an. Unter dem Strich sind das 280.000 Plätze. Für weitere 275.000 Kinder, die bereits eine Betreuung nutzen, werde ein erweitertes Angebot benötigt.

In der Altersgruppe zwischen drei und fünf Jahren ist die Lage vergleichsweise entspannt. Die Betreuungsquote liegt hier inzwischen bei 93,6 Prozent. Nahezu jedes Kind in diesem Alter wird also auch jenseits des Elternhauses betreut, davon 87 Prozent in einem erweiterten Halbtags- oder Ganztagsumfang.

Rund 763.000 Kinder zwischen ein und drei Jahren sind in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege untergebracht. Das ist fast jedes dritte Kind (32,7 Prozent) in dieser Altersgruppe. Im März 2017 gab es bundesweit 55.266 Tageseinrichtungen sowie 43.951 Tagesmütter. Das entspricht einer Steigerung von 0,6 beziehungsweise 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Trotz des spürbaren Betreuungsausbaus in den letzten Jahren hinkt das Angebot allerdings auch hier der Nachfrage noch hinterher.

Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) lag der Betreuungsbedarf schon 2014 bei 41,5 Prozent — das sind rund neun Prozentpunkte mehr als der gegenwärtige Betreuungsanteil. Und auch hier sind die Defizite laut IW im Westen besonders groß. Dort fehlen etwa 262.000 Plätze, im Osten sind es 31.000.

Angesichts der neuen Prognos-Daten macht sich Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) für einen Rechtsanspruch auch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter stark. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf“, meinte Barley „Denn mit dem Schuleintritt erlischt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, obwohl der Unterricht oft bereits zur Mittagszeit endet.“ Für die Zeit vom dritten Lebensjahr bis zur Einschulung gilt der Rechtsanspruch schon seit 1996, für die Jüngeren ab einem Jahr seit 2013.

Die Ministerin verwies zudem auf ein Rechtsgutachten im Auftrag ihres Ressorts, wonach die Betreuung am Nachmittag drei Stunden betragen müsste. Sie würde dann um 15 Uhr enden. Bei Bedarf solle ein Anspruch von weiteren drei Stunden bestehen.