Meinung Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschüler?
Viele Eltern können ein trauriges Lied davon singen. Lange wussten sie ihr Kind in der Kita gut aufgehoben. Doch wenn der Nachwuchs in die Schule kommt, fehlt es plötzlich an Betreuungsangeboten.
Das stellt Mütter und Väter vor große Probleme. Vor allem dann, wenn beide in Vollzeit arbeiten und weder Oma noch Opa vor Ort sind.
Nun hat es in den letzten zehn Jahren durchaus einen starken Betreuungsausbau gegeben. Allein für die Altersgruppe der ein- bis unter dreijährigen Kinder wurden rund 400.000 neue Plätze aus dem Boden gestampft. Doch das Grundschulalter ist der Familienpolitik bislang offenbar weniger Anstrengungen wert gewesen. Alle schönen Bekenntnisse zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind an dieser Stelle jedenfalls kaum etwas wert. Immerhin geht es um insgesamt 2,8 Millionen Grundschulkinder in Deutschland.
Familienministerin Barley peilt deshalb nun einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter an. Und damit liegt die SPD-Politikerin zweifellos richtig. Nicht, dass von einem individuellen Klagerecht gleich Wunder zu erwarten wären. Aber der Druck, entsprechende Kapazitäten zu schaffen, wird dadurch zweifellos erhöht. Auch beim Krippenausbau geht es mit großer Dynamik voran, seit der Rechtsanspruch vor vier Jahren ins Gesetzblatt kam. Bestimmte Regionen mit großem Nachholbedarf wie Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verzeichneten zuletzt sogar zweistellige Zuwachsraten bei der Anzahl der betreuten Kleinkinder.
Mindestens genauso wichtig wie ein allgemeiner Rechtanspruch auch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wären allerdings einheitliche Mindeststandards, was darunter eigentlich genau zu verstehen ist. Wenn die Ganztagsschule schon am frühen Nachmittag dicht macht, ist voll arbeitenden Eltern nämlich nur wenig geholfen.